Sie befinden sich hier: Startseite -> Sachstand 16.08.2010
Die Ausbildung qualifizierter ausländischer Studierender an deutschen Hochschulen ist nach Angaben der Bundesregierung ein „vordringliches Anliegen“ der Bundesrepublik. Sie sei sich bewusst, dass die deutschen Auslandvertretungen, „die oftmals erster Berührungspunkt ausländischer Studenten mit Deutschland“ sind, in diesem Zusammenhang eine wichtige Rolle spielen, erklärt sie in ihrer Antwort (17/2671) auf eine Kleine Anfrage im Bundestag.
Dennoch könne ein Visum für die Einreise zur Aufnahme des Studiums in Deutschland von der Auslandsvertretung nur erteilt werden, wenn die gesetzlichen Voraussetzung vorliegen. Dies sei im einem von den Grünen aufgegriffen Fall nicht gegebenen, stellt die Regierung fest. Nach Angaben der Fraktion hatte eine iranische Studentin im Juli vergangenen Jahres ein Visum beantragt. Die deutsche Botschaft hatte ihr eine solche Einreiseerlaubnis versagt.
Im Rahmen der Stellungnahme legt die Regierung insbesonder ausführlich die sprachlichen Voraussetzungen für die Einreise zum Zwecke des Studiums dar.
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