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Auswärtiges / Antwort

Abgelehnte Visumantragsteller.

Jeder abgelehnte Visumantragsteller hat das Recht, gegen die Ablehnung Einspruch einzulegen. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (17/2550) auf eine Kleine Anfrage hervor. Die Auslandsvertretung sei dann verpflichtet, die Gründe für die Ablehnung des Visumantrags darzulegen. Aus Sicht der Bundesregierung wird damit dem berechtigten Interesse des Antragstellers an den Gründen für die Ablehnung Rechnung getragen.

Ein Gesetzesentwurf zur Anpassung des deutschen Aufenthaltsrechts an den Visakodex befinde sich in der Ressortabstimmung. Die Regierung erläuter ferner die wesentlichen Änderungen durch das Inkrafttreten des Visakodex, der unmittelbare Anwendung entfalte. Zukünftig werden im Rahmen des Visumverfahrens von allen Antragstellern biometrische Daten erfasst und in einer elektronischen Datenbank (Visa-Informations-System, VIS) gespeichert, auf die alle Schengen-Staaten Zugriff haben.

Aus der Anlage zur Drucksache ergibt sich, dass 2009 1.649.302 Visa durch deutsche Auslandsvertretungen erteilt wurden. Die Auswertung weist dagegen 177.207 Ablehnungan auf.

 

 

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