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Menschenrechte, Europäische Menschenrechtskonvention

Europäische Union startet Beitrittsverhandlungen zur Europäischen Menschenrechtskonvention

In Straßburg haben am 07.07.2010 die Beitrittsverhandlungen zur Menschenrechtskonvention zwischen der Europäischen Union und dem Europarat begonnen. Die EU will möglichst schnell der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) beitreten, um ihren Bürgern einen besseren Grundrechteschutz zu gewährleisten. Kommissionsvizepräsidentin Viviane Reding und der Generalsekretär des Europarats, Thorbjørn Jagland, bekräftigten dabei ihren Willen, den Prozess voranzutreiben. "Der EU kommt eine tragende Rolle bei der weiteren Stärkung des Grundrechtssystems der Konvention zu. Wir haben mit unserer eigenen Charta der Grundrechte die weltweit modernste Kodifizierung von Grundrechten“, sagte Reding, die für Justiz, Grundrechte und Bürgerschaft zuständig ist.

Mit Inkrafttreten des Lissabon-Vertrags erhält die EU die rechtliche Grundlage zur Unterzeichnung des vom Europrat verwalteten Völkerrechtsvertrags. Mit dem Beitritt der EU zur EMRK erfolgt eine Gleichstellung der EU mit ihren Mitgliedstaaten. Damit kann die EU in Rechtssachen vor dem Straßburger Gerichtshof gehört werden. Das Ministerkomitee des Europarats muss nach Abschluss der Verhandlungen zusammen mit dem Europäischen Rat dem Abkommen zustimmen.

Hintergrund

Die Rechtsgrundlage für den Beitritt der EU zur EMRK bilden Artikel 6 des Vertrags über die Europäische Union und Artikel 59 der EMRK in der Fassung des Protokolls Nr. 14.

Am 17. März 2010 hatte die Kommission Verhandlungsrichtlinien für den Beitritt der EU zur EMRK vorgeschlagen (IP/10/291). Am 4. Juni 2010 erteilten die Justizminister der EU der Kommission den Auftrag, in ihrem Namen die Verhandlungen zu führen. Am 26. Mai 2010 erteilte das Ministerkomitee des Europarats seinem Lenkungsausschuss für Menschenrechte den Ad-hoc-Auftrag, gemeinsam mit der EU das erforderliche Rechtsinstrument für den Beitritt der EU zur EMRK auszuarbeiten.

 

 

 

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bobby proved