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Im Gemeinsamen Ministerialblatt (GMBl 2010, Nr. 30/31, Seite 638ff.) ist die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundesvertriebenengesetz (BFVG-VV) vom 06.04.2010 veröffentlicht worden. In den Vorschriften sind auch Hinweise zum Bescheinigungsverfahren und erforderliche Kenntnisse der deutschen Sprache vorhanden, die auch im aufenthaltsrechtlichen Verfahren von Bedeutung sein können.
Die Verwaltungsvorschriften sind im Internet auf der Seite der Bundesregierung http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/ im Bereich des Bundesministeriums des Innern einsehbar.
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