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Professor Dr. Kay Hailbronner LL.M. wurde auf der vergangen Sitzung des Bundesrates als Mitglied für den Beirat für Forschungsmigration vorgeschlagen.
Zu der Drucksache 103/10 im Bundesrat gab die Verwaltung zuvor folgende Erläuterungen:
Mit dem Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union vom 19. August 2007 (BGBl. I S. 1970) wurde auch die Richtlinie des Rates vom 12. Oktober 2005 über ein besonderes Zulassungsverfahren für Drittstaatsangehörige zum Zweck der wissenschaftlichen Forschung ("Forscherrichtlinie") umgesetzt.
Zur Unterstützung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge ist nach § 38d der Aufenthaltsverordnung ein Beirat für Forschungsmigration gebildet worden. Der Beirat soll insbesondere die Entwicklung der Zulassung von Forschern beobachten, Empfehlungen für allgemeine Richtlinien zur Anerkennung von Forschungseinrichtungen geben, das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge beraten, feststellen, ob der Bedarf an ausländischen Forschern angemessen gedeckt wird sowie Fehlentwicklungen aufzeigen. Er besteht aus neun Mitgliedern, die für drei Jahre berufen werden. Die Amtszeit der im Jahr 2007 berufenen Mitglieder wird im Oktober 2010 auslaufen. Eine zweite Amtszeit ist zulässig. Ein Mitglied des Beirats wird auf Vorschlag des Bundesrats berufen. Der federführende Ausschuss für Innere Angelegenheiten und der Ausschuss für Kulturfragen empfehlen dem Bundesrat, die Wiederbenennung von Herrn Professor Dr. Kay Hailbronner LL.M., Leiter des Forschungszentrums für internationales und europäisches Ausländer- und Asylrecht an der Universität Konstanz, als Mitglied für den Beirat vorzuschlagen.
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