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Bundesrat - Staatsangehörigkeitsrecht

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes.

Auf der 869. Sitzung des Bundesrates am kommenden Freitag wird auch ein Antrag der Länder Berlin, Bremen und Brandenburg zum Staatsangehörigkeitsrecht behandelt. Die Bundesratsverwaltung gibt zu dem Antrag folgende Erläuterungen:

Ein in Deutschland geborenes Kind ausländischer Eltern erwirbt die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn ein Elternteil seit acht Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht hat. Unter denselben Voraussetzungen bestand für ausländische Kinder, die am 1. Januar 2000 rechtmäßig ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland und das zehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hatten, ein Einbürgerungsanspruch, der bis zum 31. Dezember 2000 geltend gemacht werden musste.

Der automatische Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit bzw. die besondere Form der Einbürgerung sind verbunden mit der Verpflichtung, sich nach Vollendung der Volljährigkeit zwischen der deutschen und der ausländischen Staatsangehörigkeit zu entscheiden.

Ziel des vorliegenden Antrags ist es, diese Optionspflicht aufzuheben, damit in Deutschland geborene bzw. eingebürgerte Kinder auf Dauer die Möglichkeit haben, die deutsche Staatsangehörigkeit neben ihren ausländischen Staatsangehörigkeiten beizubehalten.

Die Optionspflicht sei schon bei ihrer Einführung rechtlich und rechtspolitisch umstritten. Die ganz überwiegende Zahl der Optionspflichtigen sei in Deutschland verwurzelt und werde dauerhaft Teil der deutschen Gesellschaft bleiben. Es sei daher integrationspolitisch nicht sinnvoll, den Fortbestand ihrer deutschen Staatsangehörigkeit in Frage zu stellen. Die Durchführung des Optionsverfahrens sei mit praktischen Schwierigkeiten verbunden und verursache einen erheblichen Verwaltungsaufwand.

Der Entwurf entspricht einer Berliner Initiative aus dem Jahre 2008, die der Bundesrat im Oktober 2008 abgelehnt hatte.

Der Ausschuss für Frauen und Jugend empfiehlt dem Bundesrat, den Gesetzentwurf beim Deutschen Bundestag einzubringen. Demgegenüber empfiehlt der federführende Ausschuss für Innere Angelegenheiten den Gesetzentwurf beim Deutschen Bundestag n i c h t einzubringen.

 

 

 

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