Sie befinden sich hier: Startseite -> Sachstand 09.12.2009
Am 30.11. und 01.12.2009 tagte der Rat der Europäischen Union in Brüssel. Aus einer englischsprachigen Presseveröffentlichung, die auch über die Seiten des Bundesinnenministerium zu beziehen ist, geht hervor, dass von deutscher Seite Justizministerin Dr. Leutheusser-Schnarrenberger und Bundesinnenminister Dr. De Maiziere teilgenommen haben. Auf der Sitzung wurde beschlossen, die EU-Visum-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 539/2001) zu ändern.
Danach werden Staatsangehörige
ab dem 19.12.2009 von der Visumpflicht befreit.
Aus der Presseveröffentlichung ist weiter zu entnehmen, dass die Visumbefreiung nicht für serbische Staatsangehörige gelten soll, die in der Republik Kosovo wohnen. Weitere Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Visumbefreiung ist der Besitz eines Nationalpasses, der mit biometrischen Merkmalen versehen ist.
Hintergrund der Reiseerleichterung ist, dass die genannten Staaten gegenüber der Kommission den Nachweis bestimmter Voraussetzungen erbracht haben, die durch die Europäische Union als Voraussetzung für die Reiseerleicherung gemacht wurden. Der Rat geht davon aus, dass auch die Staaten Albanien und Bosnien und Herzegowina die Voraussetzungen für die Aufnahme in die EU-VisumVO erfüllen werden. Zu diesen Voraussetzungen gehörten effektive Grenzkontrollen, Sicherheit der Reisepässe, Bekämpfung des Organisierten Verbrechens und der Korruption sowie Aspekte der Außenbeziehungen und die Einhaltung fundamentaler Grundrechte.
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