Sie befinden sich hier: Startseite -> Sachstand 08.12.2009

Ausweisungen

Niedersachsen: Innenministerkonferenz unterstützt Reform des Ausweisungsrecht.

Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann hat den Beschluss der Innenministerkonferenz zur Reform des Ausweisungsrechts begrüßt. Die IMK hatte zuvor bei ihrer Sitzung in Bremen den Vorstoß Niedersachsens aufgegriffen und den Bundesinnenminister um die entsprechenden rechtlichen Änderungen gebeten. Schünemann sagte, die bestehenden komplizierten Ausweisungsvorschriften sollen gestrafft und praxistauglicher ausgestaltet werden, sowie den Anforderungen der Rechtsprechung angepasst werden. "Diese klaren Regelungen werden wieder zu mehr Ausweisungen von straffälligen Ausländern führen."

Das bisherige gesetzliche System sieht beim Ausweisungsrecht abgestufte Regelungen jeweils nach den Verfehlungen der Ausländerin oder des Ausländers vor. Zum Beispiel sieht das Gesetz eine zwingende Ausweisung bei einer Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren vor. Auch bei Verfehlungen unterhalb dieser Strafgrenze prüft die Ausländerbehörde eine Ausweisung. Man spricht dann abhängig von der Straftat und vom Strafmaß von zwingender Ausweisung, von Regelausweisung oder von Ermessensausweisung. Darüber hinaus gibt es im Aufenthaltsgesetz einen besonderen Ausweisungsschutz zum Beispiel für Ausländerinnen oder Ausländer, die in Deutschland geboren sind oder die mit einem deutschen Ehegatten verheiratet sind.

Diese Regelungen sind in der Vergangenheit durch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesverfassungsgerichts sowie des Bundesverwaltungsgerichts interpretiert worden. Im Kern sehen es die Gerichte als unzulässig an, die Ausweisungsentscheidungen nur vom Strafmaß abhängig zu machen. Der Bund hat das Aufenthaltsgesetz bislang jedoch nicht angepasst, so dass die Ausländerbehörden zusätzlich zu den gesetzlichen Regelungen eine Vielzahl gerichtlicher Entscheidungen bei ihrer täglichen Arbeit zu berücksichtigen haben.

Mit dem Niedersächsischen Vorschlag soll ein vereinfachtes, für die Ausländerbehörden handhabbares Regelungswerk geschaffen werden. Zentrale Punkte des niedersächsischen Vorstoßes sind:

 

 

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