Sie befinden sich hier: Startseite -> Sachstand 22.10.2009
Europa steuert auf ein einheitliches Asylsystem zu. Die EU-Kommission legte dazu jetzt ihre Vorschläge vor. „Die Kommission hat heute die letzten Grundlagen für das Gemeinsame Europäische Asylsystem geschaffen“, so EU-Kommissionsvizepräsident Jacques Barrot, zuständig für das Ressort „Justiz, Freiheit und Sicherheit“. „Mit der Umsetzung gemeinsamer Normen sind in den letzten Jahren zwar bedeutende Fortschritte erzielt worden, dennoch bestehen auf dem Gebiet des internationalen Schutzes immer noch beträchtliche Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten. Die Kommissionsvorschläge werden entscheidend zu besseren Schutzstandards, einheitlicheren Rahmenbedingungen in den einzelnen EU-Ländern sowie einem effizienteren und kohärenteren System beitragen.“
Dazu sollen zwei bestehende Rechtsinstrumente angepasst werden, die Anerkennungsrichtlinie und die Asylverfahrensrichtlinie. Die geplanten Maßnahmen sollen die Kohärenz zwischen den EU-Asylrechtsvorschriften verbessern sowie die materiell- und verfahrensrechtlichen Schutznormen unionsweit vereinfachen. Damit will die EU-Kommission Missbrauch verhindern und das Asylverfahren effizienter gestalten. Gleichzeitig sollen die Vorschläge für verfolgte Personen ein höheres Maß an Schutz bieten.
Die Vorschläge zur Richtlinie über die Anerkennung und den Status von Personen, die internationalen Schutz benötigen, präzisieren einige Rechtsbegriffe, mit denen die Schutzgründe definiert werden. Die Änderungsvorschläge betreffen auch Dauer der Aufenthaltstitel sowie den Zugang zur Sozialhilfe, zur medizinischen Versorgung und zum Arbeitsmarkt. Vor dem Hintergrund der speziellen Integrationsprobleme von Asylsuchenden sieht der Vorschlag vor, die Anerkennung von Befähigungsnachweisen sowie den Zugang zu berufsbildenden und integrationsfördernden Maßnahmen zu erleichtern.
Auch das Anerkennungsverfahen soll besser werden. In der Asylverfahrensrichtlinie würde ein einziges Prüfungsverfahren pro Antrag eingeführt. Zudem sind bessere Informations- und Beratungsleistungen vorgesehen, auch die Antragsprüfung soll effizienter werden. So soll eine allgemeine Frist von sechs Monaten für die Erledigung erstinstanzlicher Verfahren eingeführt werden. Auch verfahrensrechtliche Begriffe und prozessuale Hilfsmittel werden klarer gefasst und vereinfacht, wie der Begriff “sicherer Herkunftsstaat”. Schließlich soll Asylbewerbern ein wirksamer Rechtsbehelf im Einklang mit den gemeinschafts- und völkerrechtlichen Verpflichtungen der Mitgliedstaaten gewährleistet werden.
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