Sie befinden sich hier: Startseite -> Sachstand 23.09.2009
Bis Ende Juni 2009 haben in Deutschland insgesamt 35.128 geduldete Ausländer oder Kinder solcher Ausländer eine Aufenthaltserlaubnis nach den Paragrafen 104a oder 104b des Aufenthaltsgesetzes erhalten. Davon erhielten 28.227 eine ”Aufenthaltserlaubnis auf Probe“, wie aus einer Antwort der Bundesregierung (16/14023) auf eine Kleine Anfrage hervorgeht.
In weiteren 2.760 Fällen wurden der Regierung zufolge auf Anträge nach den genannten Paragrafen hin Aufenthaltserlaubnisse nach anderen gesetzlichen Vorschriften erteilt. Die Gesamtzahl erteilter Aufenthaltserlaubnisse aus humanitären Gründen erhöhe sich damit auf 37.796.
In ihrer Anfrage zur ”Zukunft der gesetzlichen Altfallregelung“ erkundigte sich die Fraktion unter anderem danach, wie viele der ”auf Probe“ erteilten Aufenthaltserlaubnisse nach den Ergebnissen einer Länderumfrage zum Jahreswechsel 2009/2010 ”vermutlich nicht verlängert werden, weil die geforderte überwiegend eigenständige Lebensunterhaltssicherung vermutlich nicht nachgewiesen wird“. Laut Antwort haben die von zwölf Ländern übermittelten Ergebnisse einer stichprobenartigen Erhebung unter 3.774 Inhabern einer ”Aufenthaltserlaubnis auf Probe“ ergeben, dass davon 974 in voller Höhe Sozialleistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) beziehen, während 606 solche Leistungen ergänzend in einem Umfang von mehr als 50 Prozent und 558 lediglich geringere ergänzende SGB-II-Leistungen erhalten. 1.636 der 3.774 Personen beziehen demnach keine Leistungen nach dem SGB II. Diese Ergebnisse der Erhebung lassen laut Bundesregierung ”eine vorsichtige erste Prognose auf die Lage am Jahresende zu“.
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