Sie befinden sich hier: Startseite -> Sachstand 07.07.2009
Die EU-Bürger sollen besser über ihre Rechte beim Aufenthalt in einem anderen Mitgliedstaat informiert werden. Die EU-Kommission legte dazu neue Leitlinien vor. Sie reagierte damit auf die insgesamt enttäuschende nationale Umsetzung der Richtlinie zum Recht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten (2004/38/EG). Kein einziges Mitgliedsland hat nach Auffassung der Kommission die Richtlinie in ihrer Gesamtheit wirksam und korrekt umgesetzt und kein einziger Artikel der Richtlinie wurde in allen Mitgliedstaaten wirksam und korrekt umgesetzt.
Die Kommission hat heute Leitlinien zur besseren Umsetzung und Anwendung der Richtlinie 2004/38/EG über das Recht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten, erlassen. Diese Leitlinien schaffen Klarheit hinsichtlich der Rechte der EU-Bürger und ihrer Familienangehörigen und vermitteln den Mitgliedstaaten Anhaltspunkte für Maßnahmen zur Bekämpfung von Kriminalität, Rechtsmissbrauch und Scheinehen.
Die Kommission will auf fachlicher Ebene mit den Vertretern der Mitgliedstaaten weiter am Austausch von Informationen und vorbildlichen Verfahrensweisen arbeiten. Darüber hinaus arbeitet die Kommission an einer aktualisierten Fassung des Leitfadens für den Bürger und an einem Wikipedia-Artikel über die Rechte der Bürger.
Nach einem Memo der Kommission
(
MEMO/09/311, Date: 02/07/2009), welches durch die Kommission entgegen der Vertragsbebestimmungen ausschließlich in englischer Sprache
angeboten wird, sind die erarbeiteten Leitlinien für die Mitgliedstaaten nicht bindend.
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