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Ende März dieses Jahres haben in Deutschland laut Ausländerzentralregister 29.244 Menschen eine Aufenthaltserlaubnis "auf Probe" besessen. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung (16/13163) auf eine Kleine Anfrage im Bundestag hervor.
Darin bejaht die Regierung zugleich, dass die "auf Probe" erteilten Aufenthaltserlaubnisse ab dem 1. Januar 2010 im Regelfall nicht mehr gültig sein werden, wenn nicht zuvor rechtzeitig eine dauerhafte eigenständige Lebensunterhaltssicherung nachgewiesen wurde. Wie es dazu in der Antwort weiter heißt, will die Bundesregierung "zu gegebener Zeit unter Einbeziehung aller relevanten Gesichtspunkte entscheiden", ob sie hinsichtlich der Stichtagsregelung "dem Parlament einen Regelungsvorschlag unterbreitet".
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