Sie befinden sich hier: Startseite -> Sachstand 24.04.2009
Zum 28. Februar 2009 waren 4 469 609 Unionsbürger im Ausländerzentralregister (AZR) erfasst. Hiervon waren 2 358 770 Personenals aufhältig gemeldet.
Die Regierung prüfe derzeit, welche Änderungen des AZR-Gesetzes zur Umsetzung des EuGH-Urteils vom 16. Dezember 2008 in der Rechtssache C-524/06 erforderlich sind. Die Empfehlungen des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit vom 6. Januar 2009 werden in diese Prüfung einbezogen.
Das Bundesministerium des Innern hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und das Bundesverwaltungsamt als die für die Führung des AZR zuständigen Behörden im Februar 2009 angewiesen, die Daten von Unionsbürgen im AZR vorläufig nur noch unter Beachtung des EuGH-Urteils zu speichern und zu übermitteln.
Die Bundesregierung begrüßt, dass der EuGH in seinem Urteil festgestellt hat, dass eine zentrale Speicherung personenbezogener Daten von Unionsbürgern zulässig sein kann, wenn und soweit sie zu einer effizienteren Anwendung aufenthaltsrechtlicher Vorschriften erforderlich ist. Sie hat im Rahmen des Verfahrens vor dem EuGH ausführlich begründet, dass eine zentrale Speicherung der Daten von Unionsbürgern im AZR eine effizientere Anwendung aufenthaltsrechtlicher Vorschriften ermöglicht, als sie durch einen Rückgriff auf die kommunalen Einwohnermelderegister möglich wäre. In dieser Auffassung sieht sich die Bundesregierung durch die Klarstellung des EuGH bestärkt, dass alleine die Tatsache, dass kommunale Einwohnermelderegister die zur Anwendung aufenthaltsrechtlicher Vorschriften erforderlichen Daten enthalten, der Erforderlichkeit einer zentralen Speicherung zur Effizienzsteigerung nicht entgegensteht.
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