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Bundesrat

Europäisches Unterstützungsbüros für Asylfragen.

Unter Tagesordnungspunkt 40 behandelt der Bundesrat auf seiner Sitzung am 03.04.2009 den Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung eines Europäischen Unterstützungsbüros für Asylfragen

Im Hinblick auf die Verwirklichung eines gemeinsamen europäischen Asylsystems möchte die Kommission ein Europäisches Unterstützungsbüro für Asylfragen einrichten. Nach dem Richtlinienvorschlag soll es in Form einer Regulierungsagentur die praktische Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten in Asylfragen erleichtern und intensivieren. Für besonders belastete Mitgliedstaaten ist die Unterstützung durch ein Fachleuteteam vorgesehen. Auch das Fachwissen von Akteuren außerhalb der EU - insbesondere das des UNHCR - soll in die Arbeit des Unterstützungsbüros einbezogen werden.

EU- und Innenausschuss empfehlen dem Plenum eine Stellungnahme. Darin erkennen sie die Bemühungen der Kommission um eine intensivere praktische Zusammenarbeit in Asylfragen an. Ein Europäisches Unterstützungsbüro lehnen sie jedoch ab. Durch seine Einrichtung entstünden unnötige und kostenintensive neue bürokratische Strukturen. Damit bekräftigen die Ausschüsse die ablehnende Haltung des Bundesrates gegenüber derartigen Agenturen, die dieser bereits in der Vergangenheit geäußert hatte. Zugleich verweisen sie darauf, dass sich die Anzahl der EU-Gemeinschaftsagenturen seit dem Jahr 2000 mehr als verdoppelt hat. Nach Ansicht der Ausschüsse steht der Vorstoß der Kommission zudem im Widerspruch zu den Zielen Bürokratieabbau und die Deregulierung der Lissabon-Strategie. Der Richtlinienvorschlag mache auch nicht deutlich, warum eine derartige Agentur überhaupt notwendig sei.

Weiter erinnern die Ausschüsse daran, dass die europäische Kommission eine Machbarkeitsstudie über die Nutzung der bestehenden Strukturen bei der Zusammenarbeit vorlegen wollte. Die Bundesregierung solle sich deshalb dafür einsetzen, dass die Kommission zunächst eine Kosten-Nutzen-Analyse zu anderen Möglichkeiten der verbesserten Kooperation aufstellt.

Für den Fall, dass die Einrichtung des Unterstützungsbüros nicht verhindert werden kann, müsse die Bundesregierung dafür Sorge tragen, dass die nationale Verantwortung für Asylfragen durch die Einflussnahme der Regulierungsagentur nicht ausgehöhlt wird. Schon gar nicht dürfe diese über entsprechende Leitlinien oder Schulungen in die Asylpraxis der Länder eingreifen. Wegen der erforderlichen Unabhängigkeit der Einrichtung sei auch die enge Zusammenarbeit mit Externen wie dem UNHCR kritisch. Deutlich mahnen die Ausschüsse, dass das Unterstützungsbüro nicht den Auftrag erhalten dürfe, eine Ausweitung des Aufgabenbereichs zu prüfen. Die Entscheidung über die Befugnisse des Büros liege bei den Mitgliedstaaten.

 

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