Sie befinden sich hier: Startseite -> Sachstand 16.02.2009
Der Bundesrat hat sich heute kritisch mit einem europäischen Richtlinienvorschlag auseinandergesetzt, der einheitliche Schutzstandards für das Gemeinsame Asylsystem schaffen will. Er enthält Vorgaben für die Behandlung von Asylbewerbern während des Aufnahmeverfahrens, unter anderem hinsichtlich ihrer materiellen Unterstützung und eines erleichterten Arbeitsmarktzugangs.
Der Bundesrat weist in seiner Stellungnahme auf fehlende Kompetenzen der EU für einzelne Regelungsbereiche der Richtlinie hin und betont die Notwendigkeit, das Subsidiaritätsprinzip einzuhalten. Außerdem warnt der Bundesrat vor unnötigem Bürokratie-, Verwaltungs- und Kostenaufwand durch den Richtlinienvorschlag.
Die europäischen Vorgaben zu den materiellen Lebensbedingungen von Asylbewerbern seien unter Berücksichtigung der nationalen Besonderheiten auf das erforderliche Maß zu beschränken, fordern die Länder. Für die geplante Ausweitung der Richtlinienanwendung auf subsidiäre Formen des internationalen Schutzes sei die EU gar nicht ermächtigt. Als unzulässigen Eingriff in die Planungs- und Organisationshoheit der Mitgliedstaaten kritisiert der Bundesrat auch die Absicht der Kommission, den Gewahrsam von Asylbewerbern ausschließlich in speziell hierfür vorgesehenen Einrichtungen zuzulassen.
Die Entscheidung über Art und Ausmaß des Arbeitsmarktzugangs für Drittstaatsangehörige fällt nach Ansicht des Bundesrates ebenfalls ausschließlich in den nationalen Kompetenzbereich. Aber auch inhaltlich lehnt er die Vorschläge zum erleichterten Arbeitsmarktzugang für Asylbewerber ab. Dieser könne eine faktische Aufenthaltsverfestigung fördern und die Rückführung nach erfolglos abgeschlossenem Asylverfahren erheblich erschweren, heißt es in der Stellungnahme. Auch die Verkürzung der maximal zulässigen Sperrfrist auf sechs Monate sieht der Bundesrat kritisch. Das grundsätzliche Erfordernis einer Vorrangprüfung durch die nationalen Arbeitsagenturen dürfe keinesfalls angetastet werden.
Die geplante Anhebung der Leistungsansprüche auf das allgemeine Sozialhilfeniveau lehnen die Länder ab und warnen vor einer Aufweichung des Sachleistungsprinzips. Es dürften keine zusätzlichen Anreize für die Einreise aus wirtschaftlichen Motiven geschaffen werden. Auch die vorgesehene Angleichung der Gesundheitsfürsorge von Asylbewerbern mit besonderen Bedürfnissen an den Leistungsumfang des inländischen Gesundheitssystems sei weder erforderlich noch angezeigt.
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