Sie befinden sich hier: Startseite -> Sachstand 15.01.2009

Bundesjustizministerium

Neue Straftatbeständen im Staatsschutzstrafrecht betreffen auch Aufenthaltsrecht.

Mit dem am 14.01.2009 vom Kabinett beschlossenen Gesetzentwurf zu neuen Straftatbeständen im Staatsschutzstrafrecht sollen auch Änderungen im Aufenthaltsrecht einher gehen.

Eingeführt wird ein neuer Regelausweisungstatbestand, der die bisherigen Regelausweisungstatbestände im Hinblick auf die Zielrichtung des neuen § 89a StGB-E ergänzt. So können bei Vorliegen von tatsächlichen Anhaltspunkten für die Vorbereitung von schweren staatsgefährdenden Gewalttaten regelmäßig aufenthaltsrechtliche Maßnahmen getroffen werden:
Ausweisung mit der Folge, dass der Aufenthaltstitel nach § 51 Abs. 1 Nummer 4 des Aufenthaltsgesetzes erlischt, eine Abschiebung grundsätzlich möglich ist, und ein Aufenthalts- und Einreiseverbot (§ 11 Abs. 1 S. 1 des Aufenthaltsgesetzes) besteht, Zurückweisung an der Grenze (§ 15 Abs. 2 Nr. 1 des Aufenthaltsgesetzes).

Ausländer, die im Ausland schwere staatsgefährdende Gewalttaten vorbereiten, sollen nach Möglichkeit bereits an der Einreise gehindert werden.

 

Dies könnte Sie interessieren:

 

 

Quelle:

 

 

 

[ Inhaltsverzeichnis ]

bobby proved