Sie befinden sich hier: Startseite -> Sachstand 15.01.2009
Mit dem am 14.01.2009 vom Kabinett beschlossenen Gesetzentwurf zu neuen Straftatbeständen im Staatsschutzstrafrecht sollen auch Änderungen im Aufenthaltsrecht einher gehen.
Eingeführt wird ein neuer Regelausweisungstatbestand, der die bisherigen Regelausweisungstatbestände im Hinblick auf die
Zielrichtung des neuen § 89a StGB-E ergänzt. So können bei Vorliegen von tatsächlichen Anhaltspunkten für die Vorbereitung
von schweren staatsgefährdenden Gewalttaten regelmäßig aufenthaltsrechtliche Maßnahmen getroffen werden:
Ausweisung mit der Folge, dass der Aufenthaltstitel nach § 51 Abs. 1 Nummer 4 des Aufenthaltsgesetzes erlischt, eine
Abschiebung grundsätzlich möglich ist, und ein Aufenthalts- und Einreiseverbot (§ 11 Abs. 1 S. 1 des Aufenthaltsgesetzes)
besteht, Zurückweisung an der Grenze (§ 15 Abs. 2 Nr. 1 des Aufenthaltsgesetzes).
Ausländer, die im Ausland schwere staatsgefährdende Gewalttaten vorbereiten, sollen nach Möglichkeit bereits an der Einreise gehindert werden.
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