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187. Innenministerkonferenz in Potsdam

Irakische Christen: Unterstützung für Schäuble - Fortschritte in Afghanistan

Auf der Innenministerkonferenz in Potsdam wurden auch einige Themen mit Bezug zum Aufenthaltsrecht behandelt:

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Die Konferenz unterstützt die Initiative von Bundesinnenminister Schäuble für eine europäische Lösung für verfolgte Christen aus dem Irak. "Europa muss den Christen, denen eine Rückkehr in den Irak auf keinen Fall zugemutet werden kann, helfen. Diese Hilfe darf nicht von der Haltung der irakischen Regierung abhängig gemacht werden", sagte der IMK-Vorsitzende. Die EU-Innenminister befassen sich in der nächsten Woche in Brüssel erneut mit dem Thema. Schönbohm betonte zudem: "Zunächst müssen die Entscheidungen in Brüssel fallen. Im Rahmen einer europäischen Lösung wird sich Deutschland beteiligen."

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"Die Gewährleistung der Inneren Sicherheit zählt zu den staatlichen Kernaufgaben, die auch in Zeiten einer schwierigen Haushaltslage nicht vernachlässigt werden dürfen", betonte Schönbohm. Dabei sei die Bedrohung durch den internationalen Terrorismus die wohl größte Herausforderung. "Deshalb müssen wir die personellen, technischen, rechtlichen und organisatorischen Voraussetzungen so weiterentwickeln, dass Polizeien und Nachrichtendienste auch künftig effektiv gegen die international agierenden Terrornetzwerke vergehen können", so der IMK-Vorsitzende. Zugleich müssten Bund und Länder ihre Ressourcen unter Berücksichtigung eines ganzheitlichen Bekämpfungsansatzes noch besser nutzen.

Schönbohm unterstrich zudem, eine erfolgreiche Integration sei ebenso wie die Steuerung und Lenkung von Migration von zentraler Bedeutung für die Zukunft des Landes. In diesem Zusammenhang werde für die Sicherheitsbehörden die Frage der Personalgewinnung von Menschen mit Migrationshintergrund in Zukunft noch wichtiger werden.

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Die Länder werden weiter nach Kräften den Aufbau einer rechtsstaatlichen Polizei in Afghanistan unterstützen. Die Innenminister und -senatoren begrüßten den Bericht von Bundesinnenminister Schäuble, der Fortschritte in vielen Bereichen der europäischen und deutschen Zusammenarbeit mit Afghanistan bei Aufbau und Ausbildung von örtlichen Polizeikräften aufzeigt.

Der IMK-Vorsitzende Schönbohm verwies vor allem auf die Verbesserung der Schutzausstattung der deutschen Polizisten in Afghanistan sowie die Ausweitung der Aktivitäten im Rahmen des bilateralen deutschen Polizeiprojektes und der EUPOL-Mission. Als Beispiel nannte er die Einrichtung eines Trainingscamps mit deutscher Unterstützung im nordafghanischen Mazar-e Sharif für maximal 200 Auszubildende. Dort können jährlich bei voller Auslastung bis zu 1.000 Polizisten aus- und fortgebildet werden. Insgesamt wurden seit 2002 unter deutscher Verantwortung bislang rund 24.000 afghanische Polizisten aus- und fortgebildet. Zur Durchführung der Projekte des bilateralen Projektteams in Afghanistan werden bis zum Jahresende mehr als 100 deutsche Experten zur Verfügung stehen.

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Die Länder werden nach den Worten Schönbohms auch ihren Beitrag zur Personalaufstockung der EUPOL-Mission leisten. EUPOL soll bis Ende 2009 die Zielstärke von 400 Experten erreichen. Deutschland hat angeboten, bis zu 120 Experten dafür bereitzustellen. Deutschland würde damit, wie bislang schon, das größte Kontingent der EUPOL-Mission stellen.

"Der Aufbau der Polizei ist ein außerordentlich wichtiger Beitrag zum zivilen Wiederaufbau Afghanistans. Je weiter dieser Prozess voranschreitet, desto stärker wird es der afghanischen Regierung möglich, Sicherheit für ihre Bürger mit eigenen Kräften zu garantieren und so das Vertrauen in die Polizei und in den Staat zu stärken. Wir wissen aber auch, dass dies nicht von heute auf morgen geht. Wir brauchen weiter einen langen Atem", betonte der IMK-Vorsitzende.

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Die Konferenz begrüßte die Erfassung und Auswertbarkeit der Gruppe der Mehrfachtäter sowie die Erfassung von weiteren Tatmitteln, insbesondere Messern, in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS). Sofern Länder die Erprobung der Praxistauglichkeit der Erfassung des Migrationshintergrundes planen, ist laut Beschluss auf eine Vergleichbarkeit der Ergebnisse zu achten.

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Die IMK nahm ferner das Fakultativabkommen zum UN-Übereinkommen über die Rechte des Kindes zur Kenntnis, das sich auch mit Fragen der Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten befasst, Die Länder wollen das Bewusstsein für das Schicksal solcher Kinder, die als Flüchtlinge in die Bundesrepublik Deutschland kommen, weiter stärken. Sie bitten den Bund, dies mit den Ausländerrechtsreferenten zu erörtern.

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Der Bundesinnenminister wurde ferner gebeten, eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe einzurichten, die auf der Grundlage einer Evaluierung der bestehenden Vorschriften einen Bericht über mögliche praxisgerechte Optionen zur Fortentwicklung und Vereinfachung des Ausweisungsrechts erarbeiten soll. Fast vier Jahre nach dem In-Krafttreten des Aufenthaltsgesetzes sei eine eingehende Prüfung des Ausweisungsrechts unter Würdigung der mittlerweile aus der Anwendungspraxis gewonnenen Erkenntnis sinnvoll, hieß es.

 

 

 

Quelle:

 

 

 

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bobby proved