Arbeitsmigration
Bundestag beschließt Arbeitsmigrationssteuerungsgesetz.
In Zweiter und Dritter Beratung hat der Bundestag am 13.11.2008 das Gesetz zur arbeitsmarktadäquaten Steuerung
der Zuwanderung Hochqualifizierter und zur Änderung weiterer aufenthaltsrechtlicher Regelungen
(Arbeitsmigrationssteuerungsgesetz) beschlossen.
Die Bundesregierung äußert sich zur Stellungnahme des Bundesrates insbesondere dahin gehend, dass
- eine weitergehende Absenkung der Gehaltsgrenze für Hochqualifizierte nach § 19 Abs. 2 Nr. 3 AufenthG
nicht gerechtfertigt sei, da nur bei einer Gehaltsschwelle in derjenigen Höhe, die der Gesetzentwurf vorsieht, gewährleiste,
dass tatsächlich – dem Ziel des Gesetzes entsprechend – bewährte und erfahrene hochqualifizierte Fachkräfte dem
§ 19 AufenthG unterfallen.
- die Zuwanderung mittels Punktesystem nicht beabsichtigt sei. Das geltende System gewährleiste auf Grund
des Erfordernisses eines Arbeitsplatzangebotes in Verbindung mit den Prüfungen nach § 39 Abs. 2 des AufenthG
eine zielgenaue Steuerung der Arbeitsmigration unter Berücksichtigung der Verhältnisse am Arbeitsmarkt und dem
Erfordernis, die Arbeitslosigkeit wirksam zu bekämpfen.
Der Bundesrat muss dem Geetz noch zustimmen.
Dies könnte Sie interessieren:
Quelle: