Sie befinden sich hier: Startseite -> Sachstand 22.09.2008
Die Zielsetzung der Europäischen Union, den Vertrag am 1. Januar 2009 in Kraft zu setzen, erscheint nach der Absage Irlands eher unwahrscheinlich. Gleichwohl wird das Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht fortgeführt. In seiner Sitzung am 19.09.2008 hat der Bundesrat die Abgabe einer Stellungnahme für das Gericht beschlossen.
Der Bundesrat tritt dafür ein, dass der Vertrag von Lissabon und seine Begleitgesetze möglichst noch vor den Europawahlen 2009 in Kraft treten können. In einer heute beschlossenen Stellungnahme gegenüber dem Bundesverfassungsgericht bekräftigt er seine Zustimmung zu dem Vertrag. Bereits im Mai dieses Jahres hatte der Bundesrat mit Zwei-Drittel-Mehrheit für den Reformvertrag gestimmt.
Das Bundesverfassungsgericht hatte dem Bundesrat Gelegenheit zur Stellungnahme in fünf Verfahren gegen den Vertrag von Lissabon und seine Begleitgesetze gegeben. Nach Überzeugung der Länder ist der Reformvertrag verfassungskonform. Die von verschiedenen Klägern in Karlsruhe erhobenen verfassungsrechtlichen Bedenken seien nicht gerechtfertigt.
In seiner Äußerung betont der Bundesrat, wie sehr der Vertrag von Lissabon die Handlungsfähigkeit der Institutionen in einer Europäischen Union mit 27 Mitgliedstaaten stärkt und wie notwendig er zur Bewältigung der großen Zukunftsherausforderungen ist. Er warnt davor, dass bei weiteren Verzögerungen der geplanten Reform die dringend notwendigen Fortschritte nicht erzielt werden können. Die berechtigten Erwartungen der Unionsbürger würden enttäuscht, die Stellung Europas in der Welt würde geschwächt.
Die Stellungnahme setzt sich mit einigen verfassungsrechtlichen Rügen auseinander und führt aus, weshalb sie sämtlich nicht gerechtfertigt sind. Der Bundesrat hebt dabei unter anderem die verbesserte demokratische Legitimation der Europäischen Kommission, die gestärkte Rolle der nationalen Parlamente und des Ausschusses der Regionen, die verbesserte Kompetenzabgrenzung und die Achtung der nationalen Identität der Mitgliedstaaten hervor.
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