Sie befinden sich hier: Startseite -> Sachstand 05.06.2008
Im Rahmen einer Antwort auf eine kleine Anfrage im Bundestag hat die Regierung ihre Auffassung zur Staatsangehörigkeit der Bevölkerung des Kosovo erläutert.
Danach wird bislang nicht von einer Doppelstaatsangehörigkeit der kosovo-serbischen Bevölkerung gesprochen, die weiterhin ausschließlich die serbische Staatsangehörigkeit besitzt. Ein die kosovarische Staatsangehörigkeit regelndes Gesetz wird erst, gemeinsam mit der Verfassung Kosovos, am 15. Juni 2008 in Kraft treten. Es wird sich an den Vorgaben des von VN-Sondervermittler Martti Ahtisaari ausgearbeiteten Statusvorschlags orientieren, zu dessen vollständiger Umsetzung sich Kosovo in seiner Unabhängigkeitserklärung vom 17. Februar 2008 verpflichtet hat. Dieser Statusvorschlag sieht in Artikel 1.6 des Anhangs 1 vor, dass sämtliche Bürger der früheren Bundesrepublik Jugoslawien, die am 1. Januar 1998 ihren ständigen Wohnsitz im Kosovo hatten, sowie deren direkte Abkömmlinge Anspruch auf die kosovarische Staatsangehörigkeit haben, unabhängig von ihrem gegenwärtigen Wohnsitz und anderen Staatsangehörigkeiten, in deren Besitz sie sind.
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