Sie befinden sich hier: Startseite -> Sachstand 02.05.2008
Bei der so genannten Listung von terrorverdächtigen Personen kommt es nach Ansicht der FDP zu substanziellen rechtsstaatlichen Defiziten, die behoben werden sollten. Dies verlangt die Fraktion in einem Antrag (16/8903). Diese Praxis in der Terrorbekämpfung dürfe nicht dazu führen, "dass durch staatliche Eingriffe rechtsstaatliche Grundsätze und die Achtung der Menschenrechte ausgehebelt oder gar aufgegeben werden", heißt es zur Begründung. Es habe sich gezeigt, dass auch unschuldige Bürger Opfer staatlicher Sanktionen geworden seien. Das "Listungsverfahren" wird auf der EU- und VN-Ebene praktiziert und ist Teil einer internationalen Strategie zur Terrorismusbekämpfung.
Es richtet sich gegen einzelne terrorverdächtige Personen, Gruppen und Organisationen. Zu den Sanktionsmaßnahmen gehören das Einfrieren von Konten, der Zugriff auf wirtschaftliche Ressourcen, Reisebeschränkungen und die Verweigerung bestimmter staatlicher Dienstleistungen. Die FDP setzt sich für eine Verfeinerung des Listungsverfahrens ein und fordert in ihrem Antrag die Bundesregierung auf, dafür ihren Einfluss auf internationaler Ebene - im VN-Sicherheitsrat, im Sanktionsausschuss der Vereinten Nationen und im Europarat - geltend zu machen. Die Listung solle so verfeinert werden, dass "verfahrensbezogene und materiellrechtliche Standards des effektiven Rechtschutzes der Betroffenen im Rahmen eines rechtsstaatlichen Verfahrens garantiert werden". Auf VN-Ebene solle ein unabhängiges und unparteiisches Gremium über die Rechtmäßigkeit der Aufnahme in die "VN-Terrorliste" entscheiden. Dieses Gremium solle auch Einsicht in belastendes Beweismaterial "unter Wahrung des Datenschutzes" haben und die Befugnis erhalten, die Betroffenen von der "Terrorliste" zu streichen. Gelistete Personen sollten über die gegen sie erhobenen Vorwürfe "direkt sowie umfassend" informiert werden und Gelegenheit zur Stellungnahme haben. Bei unrechtmäßiger Listung sollen die Betroffenen nach Ansicht der FDP entschädigt werden. Ferner verlangt die Fraktion, dass "die Praxis der vorbehaltslosen Übernahme der "VN-Terrorliste" ohne eigene Überprüfung seitens der EU eingestellt wird". Die Bundesregierung solle sich außerdem im Europarat dafür stark machen, dass das Listungsverfahren und die Sanktionen dem Grundrechtestandard der EU entsprechen, die Betroffenen Zugang zur Gemeinschaftsgerichtsbarkeit haben und nach Möglichkeit vor seiner Listung angehört werden. Schließlich fordert die Fraktion "ausreichend klare Definitionen der Gründe für die Aufnahme auf die Liste".
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