Sie befinden sich hier: Startseite -> Sachstand 03.04.2008
Zur Entscheidung des türkischen Verfassungsgerichts, über Forderungen nach einem Verbot der regierenden Partei für Gerechtigkeit und Aufschwung (AKP) zu verhandeln, erklärte Olli Rehn, EU-Kommissar für Erweiterung: "Ich nehme die Entscheidung des Verfassungsgerichts zur Kenntnis, den Verbotsantrag gegen die AKP mit der Forderung eines Berufsverbots für 71 ihrer Mitglieder zuzulassen.
An meiner Beurteilung der Situation vom vergangenen Samstag aber halte ich fest:
In EU-Mitgliedstaaten werden politische Angelegenheiten dieser Art im Parlament diskutiert und an den Wahlurnen entschieden, doch nicht im Gerichtssaal.
Gerade das Verbot oder die Auflösung politischer Parteien ist eine weitreichende Maßnahme, auf die nur im äußersten Notfall zurückgegriffen werden sollte. Nach den Leitlinien der so genannten "Venedig-Kommission" (Europäische Kommission für Demokratie durch Recht) des Europarats erscheint eine solche Entscheidung ausschließlich dann angezeigt, wenn eine Partei Gewalt predigt oder Gewalt als politisches Mittel einsetzt, um eine demokratische Verfassungsordnung zu stürzen. Der vorliegende Fall läßt sich kaum so rechtfertigen. Die EU-Kommission weist seit langem darauf hin, dass die Türkei ihr Parteiengesetz einschließlich des Parteienfinanzierungsgesetzes reformieren muss.
Dieses Verfahren hat einen Systemfehler im konstitutionellen Rahmen der Türkei aufgedeckt, der möglicherweise eine Verfassungsänderung erforderlich macht. Ich begrüße die Absicht der türkischen Regierung, alle Bestimmungen, die Probleme für die demokratische Grundordnung in der Türkei aufwerfen, gründlich zu überarbeiten.
Im Zusammenhang mit diesem Verfahren steht viel auf dem Spiel. Die europäische Perspektive der Türkei war die Vision Mustafa Kemal Atatürks. Das langfristige Interesse der Türkei, ihren Platz als lebendige europäische Demokratie einzunehmen, findet meine uneingeschränkte Unterstützung.
Die Türkei muss alle Energien darauf verwenden, die lang erwarteten Reformen durchzuführen, die dem türkischen Volk zugute kommen und die Einbindung der Türkei in die Europäische Union voranbringen werden. Das Verbotsverfahren sollte nicht von diesen Reformen ablenken.
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