Sie befinden sich hier: Startseite -> Sachstand 17.03.2008
Ein Antrag des Freistaates Bayern im Bundesrat wurde auf der Situng am 14.03.2008 in die Ausschüsse verwiesen.
Bayern möchte durch Änderung des Aufenthaltsgesetzes sowohl wirksamere aufenthaltsbeendende als auch vorbeugende Reaktions- und Steuerungsinstrumente geschaffen oder vorhandene Instrumente verbessern. Dies betrifft bezüglich des Aufenthaltsgesetzes im Bereich der Aufenthaltsbeendigung insbesondere die deutliche Herabsetzung des erforderlichen Mindestmaßes an Freiheits- oder Jugendstrafe für zwingende und Regelfall-Ausweisungsgründe sowie die Einführung neuer Ermessensausweisungstatbestände. Im Rahmen des besonderen Ausweisungsschutzes soll eine partielle Aufhebung bzw. Modifizierung von Spezialregelungen für Heranwachsende und Minderjährige erfolgen. Eine rechtskräftige Verurteilung wegen vorsätzlicher Straftaten zu einer Freiheitsstrafe von mindestens 3 Jahren wird zudem künftig bereits unmittelbar kraft Gesetzes zum Erlöschen eines Aufenthaltstitels führen.
Auch im Freizügigkeitsgesetz/EU sind dem Entwurf zufolge Änderungen vorgesehen.
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