Sie befinden sich hier: Startseite -> Sachstand 12.03.2008
Der europäische Gerichtshof hat Hinweise zur Vorlage von Vorabentscheidungsersuchen durch die nationalen Gerichte infolge des Inkrafttretens des Eilvorlageverfahrens für Vorabentscheidungsersuchen zum Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts veröffentlicht.
Das Eilvorlageverfahren ist in Bereichen statthaft, die von Titel VI (Art. 29 bis 42) des Vertrags über die Europäische Union zur polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen und Titel IV (Art. 61 bis 69) des Dritten Teils des EG-Vertrags zu Visa, Asyl, Einwanderung und andere Politiken betreffend den freien Personenverkehr, einschließlich der justiziellen Zusammenarbeit in Zivilsachen, erfasst werden.
Die Entscheidung, das Eilverfahren durchzuführen, wird vom Gerichtshof getroffen. Sie ergeht grundsätzlich nur auf Antrag des vorlegenden Gerichts, der zu begründen ist. Ausnahmsweise kann der Gerichtshof von Amts wegen beschließen, ein Ersuchen dem Eilverfahren zu unterwerfen, wenn dies geboten erscheint.
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