Sie befinden sich hier: Startseite -> Sachstand 18.02.2008

Gesetz zur Ergänzung des Rechts zur Anfechtung der Vaterschaft passiert Bundesrat

Das Gesetz hat zum Ziel, dem Problem der Vaterschaftsanerkennungen zum Zweck der Erlangung eines Aufenthaltstitels oder der deutschen Staatsangehörigkeit zu begegnen. Zur Lösung dieses Problems sieht das Gesetz ein Anfechtungsrecht einer nach Landesrecht zu bestimmenden öffentlichen Stelle vor.

Dadurch sollen Vaterschaftsanerkennungen, bei denen weder eine sozialfamiliäre Vater-Kind-Beziehung noch eine biologische Vaterschaft vorliegt und die Folgen für den Aufenthaltsstatus haben, gerichtlich überprüft werden können. Der Bundesrat hatte in seiner Sitzung am 13. Oktober 2006 zum Gesetzentwurf der Bundesregierung Stellung genommen - BR-Drs. 624/06 (Beschluss). Zum einen sollte das Jugendamt von der aufenthaltrechtlichen Mitteilungspflicht nach § 87 Abs. 2 AufenthG-neu bei Anhaltspunkten für das Vorliegen eines behördlichen Anfechtungsrechts nicht ausgenommen sein, weil dies im Ergebnis zu einer Aufhebung der Übermittlungsverpflichtung führe. Zum anderen schlug der Bundesrat vor, eine Regelung aufzunehmen, wonach der eine Vaterschaft missbräuchlich Anerkennende die Verfahrenskosten zu tragen habe. Der Deutsche Bundestag hat das Gesetz am 13. Dezember 2007 auf Grund der Beschlussempfehlung und des Berichts seines Rechtsausschusses (BTDrs. 16/7506) verabschiedet. Den Änderungsvorschlägen des Bundesrates ist er nicht gefolgt.

Die gegenüber dem Gesetzentwurf vorgenommenen Änderungen im Personenstandsgesetz und im Aufenthaltsgesetz sind überwiegend redaktioneller Natur. In die Eingangsformel ist die Zustimmungsbedürftigkeit durch den Bundesrat aufgenommen worden.

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