Sie befinden sich hier: Startseite -> Sachstand 14.01.2008
Für durch die Neuregelung der Vorschriften zum Sprachnachweis beim Ehegattennachzug betroffene Personen sind keine Übergangsregelungen vorgesehen. Das teilt die Bundesregierung in der Antwort (16/7635) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (16/6888) mit. Eine solche Regelung sei verfassungsmäßig nicht geboten, da die Vorschriften zum Sprachnachweis im Gesetzgebungsverfahren umfassend geprüft und bestätigt worden seien, heißt es weiter.
Unklarheiten wirft die weitere Formulierung auf: "Ungeachtet des Fehlens einer gesetzlichen Übergangsregelung prüft die Bundesregierung zur Zeit die Möglichkeit einer zügigen Familienzusammenführung der genannten Personen in rechtlich zulässiger Weise."
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