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Inneres/Antwort

Keine Übergangsregelungen bei Änderung des Ehegattennachzugs

Für durch die Neuregelung der Vorschriften zum Sprachnachweis beim Ehegattennachzug betroffene Personen sind keine Übergangsregelungen vorgesehen. Das teilt die Bundesregierung in der Antwort (16/7635) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (16/6888) mit. Eine solche Regelung sei verfassungsmäßig nicht geboten, da die Vorschriften zum Sprachnachweis im Gesetzgebungsverfahren umfassend geprüft und bestätigt worden seien, heißt es weiter.

 

Unklarheiten wirft die weitere Formulierung auf: "Ungeachtet des Fehlens einer gesetzlichen Übergangsregelung prüft die Bundesregierung zur Zeit die Möglichkeit einer zügigen Familienzusammenführung der genannten Personen in rechtlich zulässiger Weise."

 

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