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Schwerpunkte des Berichts sind neben den allgemeinen Wanderungsdaten die Darstellung der verschiedenen Migrationsarten. Der Migrationsbericht 2006 behandelt illegale Migration, geht auf die Abwanderung von Deutschen und Ausländern ein und informiert über die Struktur der ausländischen Bevölkerung sowie der Bevölkerung mit Migrationshintergrund. Zudem stellt der Migrationsbericht 2006 den Zusammenhang von demographischer Entwicklung und Migration dar.
Hierzu erklärt Bundesinnenminister Dr. Wolfgang Schäuble:
"Der von mir heute dem Kabinett vorgelegte Migrationsbericht 2006 zeigt: Der Anteil ausländischer Staatsangehöriger an der Gesamtbevölkerung Deutschlands liegt weiterhin konstant bei 8,8 Prozent. Fast drei Viertel aller zugezogenen Personen stammen aus Europa - zur Hälfte aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Der seit 1993 anhaltende Rückgang bei Asylantragstellern hat sich fortgesetzt. Nachdem im Jahr 2005 nur zögerlich von der Härtefallregelung Gebrauch gemacht wurde, erhielten im Berichtsjahr 3.021 Personen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23a des Aufenthaltsgesetzes, die in besonders gelagerten, humanitären Fällen erteilt werden kann. Mit der Einführung der Härtefallregelung durch das Zuwanderungsgesetz ist eine seit Jahren von karitativen Organisationen, von den Kirchen und Flüchtlingsverbänden erhobene Forderung umgesetzt worden."
Aus dem Bericht ergibt sich auch, dass im Jahre 2006 nach der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) 26913 Personen der unerlaubten Einreise (§ 95 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 2 Nr. 1a AufenthG) tatverdächtig waren. Dies ist ein Anstieg von über 13 Prozent.
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Vweweis zum Migrationsbericht:
Quelle:
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