Änderung der Integrationskursverordnung verkündet.
Im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 61 wurde am 07.12.2007 auf Seite 2787ff. die Erste Verordnung zur
Änderung der Integrationskursverordnung vom 5. Dezember 2007 verkündet.
Das Bundesinnenministerium hat folgende Kernpunkte des Entwurfes hervorgehoben:
- Um den Kurserfolg zu steigern, sieht der Verordnungsentwurf die Einführung flexibler Stundenkontingente bis zu einer Höchstförderdauer von 1200 Stunden und Wiederholungsmöglichkeiten vor.
- Integrationskurse für die Zielgruppen Jugendliche und Frauen sowie die Kurse für die Gruppe der Analphabeten oder Personen mit einem besonderen sprachpädagogischen Förderbedarf sehen ein Stundenkontingent von bis zu 900 Unterrichtsstunden im Sprachkurs vor.
- Intensivkurse ermöglichen es Teilnehmenden, die das Kursziel in weniger als den regulären 645 Unterrichtsstunden erreichen können, den Integrationskurs in nur 430 Stunden zu durchlaufen.
- Durch die Einführung eines bundeseinheitlichen Tests und die Erhöhung der Stundenzahl auf 45 Unterrichtsstunden wird der Orientierungskurs aufgewertet.
- Zur Steigerung der Lernmotivation der Teilnehmenden werden finanzielle Anreize in Form einer teilweisen Kostenbeitragserstattung bei erfolgreichem Abschluss geschaffen.
- Die Regelungen zur Prüfungsteilnahme werden geändert. Die ordnungsgemäße Teilnahme umfasst künftig auch die Prüfungsteilnahme. Ab dem 1. Januar 2009 wird ein skalierter Sprachtest eingesetzt, der differenziert das erreichte Sprachniveau von A2 bis B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen nachweist.
- Teilnahmeverpflichtete, die Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch beziehen oder die von der Kostenbeitragspflicht befreit wurden, werden die notwendigen Fahrtkosten erstattet. Im Übrigen kann Teilnahmeverpflichteten ein Fahrtkostenzuschuss gewährt werden.
- Weiterhin sieht die Neufassung eine erhebliche Entlastung der Kursträger vor, indem sie auf viele Routinemeldungen verzichtet und diese durch anlassbezogene Meldungen ersetzt. Auch wird – ganz im Sinne des Grundsatzes von "Fördern" und "Fordern" – stärker auf die Mitwirkungspflichten der Kursteilnehmer abgestellt.
Wenn die Änderungen in unserern Gesetzestexten eingearbeitet sind, werden wird diese veröffentlichen.
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