Sie befinden sich hier: Startseite -> Sachstand 28.11.2007
Die EU-Kommission hat ihren Bericht über die Aufnahme von Asylbewerbern vorgelegt. Bewertet wurde die Umsetzung der Richtlinie zur Festlegung von Mindestnormen, auch "Richtlinie über Aufnahmebedingungen" genannt. EU-Kommissionsvizepräsident Frattini, zuständig für Freiheit, Sicherheit und Recht, dazu: "Die Richtlinie ist in den meisten Mitgliedstaaten ordnungsgemäß umgesetzt worden; entgegen ursprünglichen Befürchtungen hat dies nicht die Absenkung der nationalen Standards für die Unterstützung von Asylsuchenden bewirkt".
Ziel der Richtlinie über Aufnahmebedingungen ist es, die Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten in diesem Bereich zu harmonisieren. Insgesamt wurde die Richtlinie in den meisten Mitgliedstaaten zufrieden stellend umgesetzt. Die Frist für die Umsetzung der Richtlinie durch die Mitgliedstaaten lief am 6. Februar 2005 ab. Nur bei einigen horizontalen Themen wurde eine falsche Umsetzung oder Anwendung festgestellt. Die EU-Kommission wird alle Fälle, in denen Anwendungsmängel festgestellt wurden, prüfen und weiter verfolgen. Ansonsten ist festzustellen, dass die Mitgliedstaaten, entgegen den Erwartungen nach der Annahme der Richtlinie, ihre bis dahin bestehenden Standards für die Hilfe für Asylsuchende offenbar nicht abgesenkt haben.
"Die Schaffung einheitlicher Aufnahmebedingungen ist für die Kommission von vorrangiger Bedeutung", sagte Frattini weiter. "Deshalb beabsichtige ich, Änderungen zu der Richtlinie vorzuschlagen, um den Ermessensspielraum der Mitgliedstaaten in Bezug auf die Qualität und Form der materiellen Aufnahmebedingungen, den Zugang zur Beschäftigung und zur medizinischen Versorgung, das Recht auf Bewegungsfreiheit sowie auf die Ermittlung und Betreuung schutzbedürftiger Personen zu begrenzen." Der Bewertungsbericht macht indes klar, dass der große Ermessensspielraum, den die Richtlinie in mehreren Bereichen bietet - vor allem in Bezug auf den Zugang zu Beschäftigung und medizinischer Versorgung, die Qualität und Form der materiellen Aufnahmebedingungen, das Recht auf Bewegungsfreiheit und die Bedürfnisse besonders schutzbedürftiger Personen –, dem Ziel gleichwertiger Aufnahmebedingungen zuwiderläuft.
Die EU-Kommission beabsichtigt daher, nach Abschluss der Konsultation zum das Grünbuch über das künftige Gemeinsame Europäische Asylsystem Änderungen der Richtlinie (2003/9/EG vom 27. Januar 2003) vorzuschlagen, um diese Probleme 2008 anzugehen.
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