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Bundeskabinett beschließt Neufassung der Integrationskursverordnung

Die Bundesregierung hat den Entwurf einer Ersten Verordnung zur Änderung der Integrationskursverordnung beschlossen. Mit der Neufassung der Integrationskursverordnung werden die Ergebnisse der Anfang 2006 vom Bundesinnenministerium in Auftrag gegebenen Evaluation umgesetzt. Gleichzeitig erfüllt der Bund hiermit die im Nationalen Integrationsplan eingegangene Selbstverpflichtung, die Handlungsansätze zur Optimierung der Integrationskurse in das Sprachkurssystem zu überführen. Zur Finanzierung sind die Haushaltsmittel um 14 Mio. Euro aufgestockt worden. Damit stehen 2008 rund 155 Mio. EUR zur Verfügung.

Bundesinnenminister Dr. Wolfgang Schäuble erklärt hierzu:

"Wir haben die Praxis der Integrationskurse umfassend evaluiert. Mit der heute vom Kabinett beschlossenen Neufassung der Integrationskursverordnung werden die Vorschläge zur Verbesserung der Integrationskurse umgesetzt, zu denen wir uns beim Nationalen Integrationsgipfel verpflichtet haben. Sprache ist Voraussetzung von Integration. Wer mitreden will, muss die deutsche Sprache erlernen. Der Staat unterstützt Migranten darin. Wer neu zu uns kommt, hat grundsätzlich einen Anspruch auf Teilnahme an einem Integrationskurs. Andererseits ist zur Teilnahme verpflichtet, wer integrationsbedürftig ist. Die Evaluation hat das Sprachniveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen als Mindestvoraussetzung für eine erfolgreiche Integration bestätigt. Sie hat aber auch ergeben, dass dieses Ziel noch immer zu wenige Teilnehmende erreichen. Ein Hauptanliegen der Neufassung der Integrationskursverordnung ist daher, den Anteil derer, die den Integrationskurs erfolgreich abschließen, deutlich zu steigern. Ich bin der festen Überzeugung, dass die neuen Rahmenbedingungen einen höheren Integrationserfolg bei den Teilnehmenden bewirken werden. Zugleich bauen wir Verwaltungsaufwand dort ab, wo er sich als nicht notwendig erwiesen hat. Mit einem Gesamtentlastungseffekt von rund 6,1 Mio. Euro leistet die Änderungsverordnung einen erheblichen Beitrag zur Senkung der Bürokratiekosten der Wirtschaft."

Kernpunkte des Entwurfs zur Änderung der Integrationskursverordnung sind:

Mit dem im Januar 2005 in Kraft getretenen Zuwanderungsgesetz wurden erstmalig staatliche Integrationsangebote für Zuwanderer einheitlich gesetzlich geregelt. Die Integrationskurse des Bundes sind ein Grundangebot des Staates zur Integration für rechtmäßig im Bundesgebiet lebende Ausländer. Ziel ist es, Zugewanderte mit den Lebensverhältnissen in Deutschland vertraut zu machen und Kenntnisse der deutschen Sprache zu vermitteln. Eine wesentliche Änderung in der Sprachförderpolitik des Bundes war die Einführung der gesetzlichen Verpflichtungsmöglichkeit. Durch die Zulassung von rund 1.800 Kursträgern ist ein bundesweites Angebot an Kursen sichergestellt. Ziel des Sprachkurses ist der Erwerb "ausreichender Sprachkenntnisse", wie sie mit B 1 der ersten Stufe der selbstständigen Sprachverwendung auf der Skala des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen beschrieben sind. Der Orientierungskurs soll beim Zuwanderer das Verständnis für das deutsche Staatswesen wecken. Insbesondere die Bedeutung der freiheitlich demokratischen Grundordnung, des Parteiensystems, des föderalen Aufbaus Deutschlands, der Sozialstaatlichkeit, der Gleichberechtigung, der Toleranz und der Religionsfreiheit sollen vermittelt werden.

 

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