Sie befinden sich hier: Startseite -> Sachstand 29.10.2007

Blaue Karte für qualifizierte Migranten

Europa soll für hoch qualifizierte Zuwanderer attraktiver werden. Migranten, die rechtmäßig in der EU leben und eine Erwerbstätigkeit ausüben, sollen mehr Schutz erhalten. Die EU-Kommission hat dazu zwei Vorschläge für Rechtsvorschriften zur Steuerung der Wirtschaftsmigration verabschiedet. Der erste Vorschlag betrifft eine Richtlinie, die attraktivere Einreise- und Aufenthaltsbedingungen für Drittstaatsangehörige, die in der EU eine hochqualifizierte Beschäftigung ausüben wollen, schafft. Zu diesem Zeck soll die so genannte EU Blue Card eingeführt werden. Beim zweiten Vorschlag handelt es sich um eine Rahmenrichtlinie, die ein einheitliches Verfahren zur Beantragung einer einheitlichen Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung einführt. Vorgesehen ist auch ein Bündel gemeinsamer Rechte für Arbeitskräfte aus Drittstaaten, die sich rechtmäßig in einem Mitgliedstaat aufhalten.

EU-Kommissionspräsident Barroso erklärte zu den neuen Rechtsvorschriften: "Wir brauchen mehr Arbeitsmigration in Europa, um das Wirtschaftswachstum sicherzustellen, unsere Wettbewerbsfähigkeit zu stärken und den demografischen Wandel zu bewältigen. Mit den Vorschlägen, die wir heute verabschiedet haben, setzen wir ein eindeutiges Signal: Hochqualifizierte Arbeitskräfte aus der ganzen Welt sind in der Europäischen Union willkommen. Außerdem haben wir ein Bündel gemeinsamer Rechte für Arbeitskräfte aus Drittstaaten geschaffen, die sich rechtmäßig in der EU aufhalten. Dadurch werden die Unionsbürger gegen unfairen Wettbewerb auf dem Arbeitsmarkt geschützt und die Integration der Zuwanderer in unsere Gesellschaft gefördert".

Kommissionsvizepräsident Franco Frattini, zuständig für Freiheit, Sicherheit und Recht, stellte fest: "Wir müssen uns gegen etablierte Zuwanderungsländer wie Australien, Canada und die USA behaupten. Wir müssen dafür sorgen, dass die hoch qualifizierten Arbeitskräfte ihre Meinung in Bezug auf die europäischen Arbeitsmärkte und ihre uneinheitlichen Zulassungsverfahren ändern. Wenn uns dies nicht gelingt, wird Europa auch weiterhin nur gering und mittelmäßig qualifizierte Arbeitskräfte anziehen. Zur Umkehrung dieses Trends bedarf es einer neuer Sichtweise und neuer Instrumente. Und genau die schlagen wir heute vor."

Da der Arbeitsmarktbedarf von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat unterschiedlich ist, wird eine flexible Regelung für die so genannte EU Blue Card vorgeschlagen, die sich an einigen Kernpunkten orientiert. So wird beispielsweise die Einführung eines auf gemeinsamen Kriterien beruhenden Schnellverfahrens vorgeschlagen. Ein im Rahmen dieser Regelung zugelassener Drittstaatsangehöriger erhält eine besondere Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung, die so genannte EU Blue Card, durch die er Anrecht auf bestimmte sozio-ökonomische Rechte und günstige Bedingungen für eine Familienzusammenführung hat. Darüber hinaus wird der Zugang zum Arbeitsmarkt erleichtert.

 

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bobby proved