Sie befinden sich hier: Startseite -> Sachstand 05.10.2007
Im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgaben nimmt die Bundespolizei unter anderem die Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs und die grenzpolizeiliche Überwachung innerhalb des 30-km-Grenzstreifens entlang der Grenzen wahr. Mit der vollständigen Anwendung der Bestimmungen des Schengen-Besitzstandes werden künftig die stationären Grenzkontrollen unter anderem zur Republik Polen und zur Tschechischen Republik entfallen. Auf diese sich abzeichnenden Veränderungen hat sich die Bundespolizei gemeinsam mit ihren ausländischen Partnern frühzeitig eingestellt. So werden bereits seit Jahren gemeinsame Streifen auf dem Land, zu Wasser und in der Luft beiderseits der Grenzen mit polnischen und tschechischen Grenzbeamten durchgeführt.
Darüber hinaus arbeitet die Bundespolizei mit den benachbarten Grenzbehörden in gemeinsamen Kontaktstellen eng zusammen. Diese gewachsene und bewährte Zusammenarbeit ist Grundlage für ein weiteres erfolgreiches Zusammenwirken auch nach dem Wegfall der Grenzkontrollen und wird in Abstimmung mit diesen Partnern wie gewohnt fortgesetzt und intensiviert werden. Der höhere Informationsbedarf der Bürgerinnen und Bürger wird aufgrund der Erweiterung des Schengen-Raums durch eine abgestimmte Öffentlichkeitsarbeit gedeckt werden. Die Bundespolizei wird auch in Zukunft in den Grenzregionen präsent bleiben und ihre polizeiliche Arbeit weiterhin professionell leisten.
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