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Arbeitsmarkt für ausländische Fachkräfte öffnen

Die günstige wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland führt zu einer steigenden Nachfrage nach Fachkräften. Um diesen Bedarf kurzfristig zu decken, erleichtert die Bundesregierung Ingenieurinnen und Ingenieuren aus mittel- und osteuropäischen EU-Staaten den Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt.

Für Ingenieurinnen und Ingenieure der Fachrichtungen Maschinen- und Fahrzeugbau sowie Schiffbau und Elektrotechnik entfällt zum 1. November 2007 die sogenannte Vorrangprüfung. Die Bundesagentur für Arbeit prüft nicht mehr, ob für die angebotenen Stellen auch deutsche oder andere rechtlich gleichgestellte ausländische Arbeitsuchende zur Verfügung stehen. Die neue Regelung gilt für qualifizierte Fachkräfte aus zehn mittel- und osteuropäischen EU-Staaten. Für Malta und Zypern gelten bereits entsprechende Regelungen.

Ausländische Absolventen deutscher Universitäten fördern

Da die Nachfrage nach Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen in den nächsten Jahren wahrscheinlich steigt, wird auch bei allen ausländischen Absolventen deutscher Hochschulen – unabhängig vom Studienfach – auf die Vorrangprüfung verzichtet. Sie können im Anschluss an das Studium eine ihrer Ausbildung entsprechende Beschäftigung aufnehmen. Dies gilt in gleicher Weise für Neu-EU-Bürger wie für Ausländer aus Drittstaaten, die ihr Studium in Deutschland abschließen.

Nach einem Jahr auf dem deutschen Arbeitsmarkt

Ingenieurinnen, Ingenieuren sowie Absolventinnen und Absolventen deutscher Hochschulen aus den neuen EU-Mitgliedsstaaten wird zunächst eine auf ein Jahr befristete "Arbeitserlaubnis-EU" erteilt. Nach einem Jahr der Zulassung zum deutschen Arbeitsmarkt erwerben sie einen Anspruch auf Erteilung einer "Arbeitsberechtigung-EU". Diese Berechtigung wird ohne Beschränkungen erteilt. Das ermöglicht ihnen die Ausübung jeder Beschäftigung im gesamten Bundesgebiet. Die Regelungen, die das Bundeskabinett heute verabschiedet hat, sollen zum 1. November 2007 wirksam werden. Eine Zustimmung des Bundesrates ist nicht erforderlich.

Inländische Fachkräfte stärken

Vorrangiges Ziel der Bundesregierung bleibt jedoch, den Bedarf nach Fachkräften in erster Linie durch inländisches Personal zu decken. Dies soll beispielsweise geschehen durch

Bürgerinnen und Bürger aus den neuen EU-Mitgliedsstaaten können schon bisher für alle qualifizierten Beschäftigungen auf dem deutschen Arbeitsmarkt zugelassen werden. Nach geltendem Recht benötigen sie dafür eine sogenannte "Arbeitserlaubnis-EU". Voraussetzung für die Erteilung der Arbeitserlaubnis ist aber, dass für die Beschäftigungen keine bevorrechtigten inländischen Arbeitsuchenden zur Verfügung stehen (Vermittlungsvorrangprüfung). Auch dürfen die Arbeitsbedingungen nicht ungünstiger sein als bei deutschen Beschäftigten. Unter denselben Voraussetzungen können die Arbeitsagenturen bei ausländischen Absolventen und Absolventinnen deutscher Hochschulen zustimmen, dass diese im Anschluss an das Studium eine Beschäftigung aufnehmen, die ihrer Ausbildung entspricht.

 

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bobby proved