Sie befinden sich hier: Startseite -> Sachstand 11.09.2007

Aufruf zur Flüchtlingsunterstützung

Die Ökumenische "Bundesarbeitsgemeinschaft Asyl in der Kirche" hat die Kirchengemeinden zur Unterstützung von Flüchtlingen mit Bleiberecht aufgerufen. Nach der Änderung des Zuwanderungsrechts sei zu befürchten, dass vielen bleibeberechtigten Menschen künftig doch noch die Abschiebung drohe, betonte der Verband gestern in Berlin. Grund seien mangelnde Arbeitsplatzperspektiven und unzureichender Schutz bei humanitären Problemen. Deshalb sollten Kirchengemeinden auch künftig Hilfe und Schutz anbieten.

Nach der Gesetzesnovelle sollen langjährig Geduldete künftig ein Aufenthaltsrecht erhalten, wenn sie sich zum Stichtag 1. Juli 2007 mindestens acht Jahre - Familien mit Kindern sechs Jahre - in Deutschland aufgehalten haben. Sie müssen aber bis Ende 2009 eine Arbeit finden und dürfen nicht straffällig geworden sein. In Deutschland werden nach Angaben des ökumenischen Verbands derzeit mindestens 68 Personen in 29 Kirchenasylen geschützt. Hinzu kämen mehrere sogenannte stille Kirchenasyle. So werden Engagements bezeichnet, über die die Öffentlichkeit zunächst nicht informiert wird.

 

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