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Belgien

Neues Asylgesetz

Das neue Gesetz, in Kraft seit 01.07.2007, zielt insbesondere auf eine Verfahrensbeschleunigung. Die Bearbeitung eines Falles soll maximal nur noch ein Jahr dauern. Dazu wurde auch die Trennung von Zulässigkeitsprüfung durch das Ausländeramt und Begründetheitsprüfung durch das Generalkommissariat für Flüchtlinge und Staatenlose aufgehoben. Früher konnte gegen jede der beiden Entscheidungen geklagt werden. Nunmehr nimmt das Ausländeramt lediglich den Antrag entgegen, prüft eine etwaige andere Zuständigkeit für die Durchführung des Asylverfahrens nach der VO-Dublin II und scheidet Mehrfachanträge aus. Die verbleibenden Anträge leitet das Ausländeramt dann an das Generalkommissariat weiter.

Dies prüft sowohl das Vorliegen der Voraussetzungen der Flüchtlingseigenschaft nach der GK als auch für subsidiären Schutz. Gegen seine Ablehnungsbescheide kann beim neu eingerichteten Rat für Ausländerstreitigkeiten (Raad voor Vreemdelingenbetwistingen) geklagt werden. Eine Revision beim Staatsrat (Raad van State), dem letztinstanzlichen Verwaltungsgericht, ist nur noch hinsichtlich eventueller Verfahrensfehler möglich.

 

 

 

Quelle: Entscheidungen Asyl, 8/2007, Wilhelm Schulte, 23.08.2007

 

 

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