Sie befinden sich hier: Startseite -> Sachstand 30.07.2007
Der Bundesrat hat sich kritisch zu einem europäischen Richtlinienvorschlag über Sanktionen gegen Personen, die Drittstaatsangehörige ohne legalen Aufenthalt beschäftigen geäußert. In seiner Stellungnahme, die der Kommission direkt zuleitet wird, begrüßt der Bundesrat die Absicht der Kommission, die illegale Einwanderung zu bekämpfen und stellt fest, dass sich Maßnahmen gegen den Arbeitgeber positiv auf die Begrenzung illegaler Arbeitsmigration auswirken können.
Zu den einzelnen Punkten des Richtlinienvorschlags erhebt der Bundesrat jedoch Bedenken. So lehnen die Länder sämtliche strafrechtlichen Sanktionen des Vorschlags mangels Erforderlichkeit ab. Bevor die Kommission solche Regelungen einführen darf, muss sie zunächst den aktuellen Bedarf für entsprechende Regelungen ermitteln und untersuchen, ob nicht bereits in den Mitgliedstaaten effektivere Normen bestehen - so die Begründung der Länder. Der Bundesrat macht deutlich, dass in Deutschland bereits Straftatbestände bestehen, die die wesentlichen Anliegen des Richtlinienvorschlags berücksichtigen.
Ebenso wendet sich der Bundesrat dagegen, dass die Mitgliedstaaten ein automatisches Verfahren zur Einforderung ausstehender Vergütungen einführen sollen, ohne dass der Drittstaatsangehörige Klage erheben muss. Es obliege vielmehr dem Anspruchsberechtigten - mithin dem illegalen Drittstaatsangehörigen -, seine arbeitsrechtlichen Ansprüche durchzusetzen. Andernfalls würde der illegal Arbeitende gegenüber dem ordentlich Beschäftigten privilegiert werden.
Die Möglichkeit, einem illegal Beschäftigten dann eine befristete Aufenthaltserlaubnis zu erteilen, wenn er mit den Strafverfolgungsbehörden kooperiert, lehnt der Bundesrat ab. Es sei ein falsches Signal, bei der Bekämpfung der illegalen Migration denjenigen zu privilegieren, der sich nicht nur illegal in der Europäischen Union aufhält, sondern zusätzlich noch einer Schwarzarbeit nachgeht. Kritik wird außerdem an den neuen bürokratischen Pflichten für Arbeitgeber und der vorgesehenen Kontrolldichte geübt. Der Bundesrat regt daher an, die konkrete Ausgestaltung der Maßnahmen den Mitgliedstaaten zu überlassen.
Dies könnte Sie interessieren:
Quelle: bundesrat.de, 06.07.2007
![]()