Sie befinden sich hier: Startseite -> Sachstand 05.07.2007
Morgen behandelt der Bundesrat auf Tagesordnungspunkt 5 das Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union. Als Erläuterung zu dem Punkt führt die Bundesratsverwaltung aus:
Das Gesetz, das auf einem Gesetzentwurf der Bundesregierung basiert, dient u. a. der vollständigen bzw. weiteren Umsetzung von EU-Richtlinien. Die erforderliche Umsetzung der Richtlinien betrifft vorrangig das Aufenthaltsgesetz, die Aufenthaltsverordnung, das Freizügigkeitsgesetz/EU sowie das Asylverfahrensgesetz. Von den umzusetzenden Richtlinien umfasst ein Großteil der Richtlinien im Bereich des Ausländer- und Freizügigkeitsrechts einwanderungspolitische Maßnahmen und sie erstrecken sich auf die Harmonisierung von Regelungen zum Schutz vor und zur Bekämpfung von illegaler Einwanderung. Da das geltende Ausländerrecht in weiten Teilen mit den Richtlinien übereinstimmt, sind nur geringfügige Anpassungen und punktuelle Änderungen erforderlich.
Allerdings führen neue Aufenthaltsrechte und Zulassungsverfahren bei der Umsetzung zu umfangreicheren Änderungen im Aufenthaltsgesetz und in der Aufenthaltsverordnung. Zur Umsetzung einiger Richtlinien wurden gegenüber dem früheren Recht modifizierte Aufenthaltsrechte vorgesehen. Über die Umsetzung der Richtlinien hinaus enthält das Gesetz weitere wichtige Änderungen im Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrecht, die auch auf Grund der Evaluierung des Zuwanderungsgesetzes notwendig wurden. Aus der Evaluierung des Zuwanderungsgesetzes resultieren eine Reihe von Maßnahmen, die die Integration von Ausländern in die deutsche Gesellschaft fördern sollen, nicht zuletzt auch eine Harmonisierung der Sanktionsbewehrung bei Verstößen gegen die Pflicht zur Teilnahme an Integrationskursen. Im Einzelnen sind u. a. folgende Regelungen vorgesehen:
Im Bereich der Familienzusammenführung soll von der Möglichkeit Gebrauch gemacht werden, durch die Festlegung eines Mindestalters zum Ehegattennachzug junge Ausländer (gemeint sind vermutlich Ausländerinnen) vor Zwangsverheiratung zu schützen: beide Ehegatten müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
Mit der ausdrücklichen Aufnahme eines Ausschlussgrundes für den Familiennachzug bei Scheinehen soll dem Missbrauch eines Aufenthaltsrechts, insbesondere zu illegalen Zwecken wie der der Zwangsprostitution entgegengewirkt werden.
Zur Umsetzung der sog. "Opferschutzrichtlinie", die der Bekämpfung des Menschenhandels und damit der illegalen Einwanderung dient, soll unter anderem ein Aufenthaltstitel für einen vorübergehenden Aufenthalt von bestimmten Personen für die Zeitdauer der Mitwirkung im Strafverfahren unter Befreiung von allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen eingeführt werden.
Zur Förderung der Mobilität ausländischer Studenten sollen entsprechende Mobilitätsregeln im Aufenthaltsgesetz geschaffen werden; die Geltungsdauer der Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke des Studiums und studienvorbereitender Maßnahmen ist flexibler gestaltet worden.
Des Weiteren soll ein besonderer Tatbestand zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für Forscher geregelt und Mobilitätsregelungen getroffen werden. Im Asylrecht sollen insbesondere die Anerkennungsvoraussetzungen für die Flüchtlingseigenschaft vollständig gesetzlich geregelt und Anpassungen der sicheren Drittstaaten- und Herkunftsstaatenregelung vorgenommen werden.
Die von der Richtlinienumsetzung unabhängigen Änderungen beziehen sich unter anderem auf das Aufenthaltsgesetz und die Aufenthaltsverordnung. So soll eine Verpflichtung zu einer Aufenthaltsanzeige für Staatsangehörige der Schweiz vorgesehen werden.
Im Freizügigkeitsgesetz/EU sollen sanktionsrechtlich relevante Bestimmungen ergänzt werden. Die Sanktionsmöglichkeiten bei unerlaubt selbständiger Erwerbstätigkeit sollen im Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit erweitert und die erforderlichen Rechtsänderungen im Staatsangehörigkeitsgesetz vorgenommen werden.
Aus der Evaluierung des Zuwanderungsgesetzes resultierende Änderungen sind insbesondere die Neuregelungen hinsichtlich der Durchführung der Integrationskurse. Das Gesetz soll auch dazu beitragen, die innere Sicherheit in der Bundesrepublik Deutschland zu stärken. Die ausländerrechtlichen Erkenntnisse aus den versuchten "Kofferbombenanschlägen" vom 31. Juli 2006 sind in das Gesetz eingeflossen. Die gesetzlichen Optimierungsmaßnahmen, die auf sicherheitspolitischen Erkenntnissen beruhen, betreffen vor allem wesentliche Änderungen im Visumverfahren, insbesondere sollen künftig bei allen visumpflichtigen Staatsangehörigen Lichtbilder und Fingerabdrücke erhoben werden können. Darüber hinaus ist beabsichtigt, das Konsultationsverfahren auf alle bekannten Referenzpersonen zu erstrecken.
Es sollen neue Muster der Reiseausweise für Ausländer, für Flüchtlinge und für Staatenlose mit Biometriechip eingeführt werden. Eine bereichsspezifische Rechtsgrundlage für die Mitwirkung bei der Erhebung von Lichtbildern und Fingerabdrücken soll geschaffen werden. Die Änderungen beziehen sich auch auf die Übermittlung ausländerrechtlich relevanter Daten an die Meldebehörden; ein gegenseitiger Datenaustausch soll sichergestellt werden.
Zudem sieht das Gesetz die Speicherung des Lichtbildes des Ausländers auch im allgemeinen Datenbestand des Ausländerzentralregisters zu Zwecken der Identitätssicherung und –feststellung vor. Mit weiteren Änderungen des Ausländerzentralregistergesetzes sollen Möglichkeiten zur Optimierung der Erkenntnisgewinnung aus dem Register genutzt werden. Sie betreffen eine Identifizierung mit Hilfe elektronischer Gesichtsbilderkennung, die Recherche mittels Angaben zum Ausweispapier sowie eine Vereinfachung des Zugriffs von Polizei und Justiz auf den Datenbestand sowie den Onlinezugriff für oberste Bundes- und Landesbehörden, die ausländerrechtliche Entscheidungen treffen.
Der Bundesrat hatte in seiner Sitzung am 11. Mai 2007 zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung umfangreich Stellung genommen. Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf am 14. Juni 2007 jedoch weitgehend unverändert angenommen. Der Ausschuss für Kulturfragen und der Wirtschaftsausschuss empfehlen dem Bundesrat daher auf der Linie von Änderungsbegehren im 1. Durchgang, den Vermittlungsausschuss mit dem Ziel anzurufen, für ausländische Hochschulabsolventen und andere Hochqualifizierte Begünstigungen beim Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt zu erreichen.
Hierzu sollte nach Ansicht des Wirtschaftssausschusses auch das für eine Aufenthaltserlaubnis bisher erforderliche Mindestgehalt von 85.000 EUR deutlich gesenkt werden.
Auch die für ausländische Investoren geltende Mindestinvestitionssumme von 500.000 EUR empfindet der Wirtschaftsausschuss als zu hoch und regt daher eine Halbierung dieses Betrages an.
Der federführende Ausschuss für Innere Angelegenheiten und der Ausschuss für Arbeit und Sozialpolitik empfehlen dem Bundesrat dagegen, dem Gesetz zuzustimmen und sein Bedauern darüber, dass praktisch keine seiner Anregungen Eingang in das Gesetz gefunden haben, in einer begleitenden Entschließung zum Ausdruck zu bringen. Zugleich sollen Bundestag und Bundesregierung gebeten werden, das Staatsangehörigkeitsrecht umfassend zu novellieren.
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Weiter gehende Verweise:
Quelle:
www.bundesrat.de, 01.07.2007
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