Sie befinden sich hier: Startseite -> Sachstand 21.06.2007

EU-Statistiken zu Migration und Asyl

Der Rat der Justiz- und Innenminister hat am 12.06.2007 eine Verordnung zu Gemeinschaftsstatistiken über Wanderung und Asyl angenommen. Im Mittelpunkt steht Datenmaterial etwa über internationale Migrationsströme, den Erwerb der Staatsangehörigkeit, Asylanträge und –entscheidungen, Maßnahmen zur Bekämpfung der illegalen Einreise und des illegalen Aufenthalts, die Rückführung illegaler Migranten sowie Aufenthaltsgenehmigungen an Drittstaatsangehörige. EU-Kommissionsvizepräsident Franco Frattini, zuständig für Justiz, Freiheit und Sicherheit, begrüßte das Ergebnis. Diese Verordnung sei ein wichtiger Schritt für ein besseres Verständnis der Einwanderungsproblematik in der Europäischen Union. Harmonisierte Statistiken könnten unter anderem auch als Grundlage für die Verteilung von Ressourcen des neuen Programms "Solidarität und Steuerung der Migrationsströme" auf die einzelnen Mitgliedstaaten herangezogen werden.

Mit der Verordnung wird die Erhebung harmonisierter statistischer Daten angestrebt, denen gemeinsame Definitionen zugrunde liegen, die sich auf bestehende und künftige EU-Maßnahmen in den Bereichen Einwanderung, Grenzschutz und Asyl sowie auf anerkannte internationale Standards (insbesondere auf die Empfehlungen der Vereinten Nationen zu Wanderungsstatistiken) stützen. Viele Mitgliedstaaten können keine genauen und zuverlässigen Statistiken in einigen Bereichen vorzulegen. Deshalb sieht die Verordnung vor, dass wissenschaftlich fundierte Schätzwerte in den Fällen, in denen direkt erhobene Daten nicht verfügbar sind, vorgelegt werden dürfen. Da die Mitgliedstaaten die erforderlichen Änderungen an den Datenerhebungssystemen noch vornehmen müssen, dürfen sie gemäß dem Verordnungsvorschlag im ersten Jahr nach Inkrafttreten der Verordnung 2008, Daten entsprechend ihren nationalen Definitionen vorlegen.

Darüber hinaus hat sich der Rat über die VIS-Verordnung und den VIS-Beschluss geeinigt. Damit ist die Voraussetzung für die Weiterentwicklung des Systems zum Austausch von Informationen über Visumangelegenheiten zwischen den Mitgliedstaaten geschaffen. Aufgrund der VIS-Verordnung werden Konsulate und andere zuständige Behörden das System bei der Bearbeitung von Visumanträgen und der Visumkontrolle nutzen können. Gleichzeitig wird den Polizei- und Strafverfolgungsbehörden unter bestimmten Bedingungen, bei denen ein hohes Maß an Datenschutz gewährleistet ist, die Datenabfrage gestattet. Im VIS werden bei bis zu 70 Millionen Menschen die Daten für Besuchs- oder Transitvisa für den Schengen-Raum gespeichert, zu denen Lichtbilder und Fingerabdrücke der Antragsteller gehören. Das VIS wird weltweit das größte System zur Erfassung aller zehn Fingerabdrücke sein.

Zudem hat der Rat die Überführung des Vertrags von Prüm in EU-Recht beschlossen. Hintergrund ist eine intensivere grenzübergreifende Zusammenarbeit insbesondere bei der Bekämpfung von Terrorismus und grenzüberschreitender Kriminalität. EU-Kommissionsvizepräsident Frattini hierzu: "Grenzüberschreitende Kriminalität und Terrorismus muss wirksam und effizient auch über Grenzen hinweg polizeilich und strafrechtlich begegnet werden. Der erste wichtige Schritt zur Umsetzung des Grundsatzes der Verfügbarkeit ist getan." Durch die Einigung werden wichtige Bestimmungen des Vertrags von Prüm zur polizeilichen Zusammenarbeit und zum Informationsaustausch über DNA-Profile, Fingerabdrücke und Kfz-Daten in den Rahmen der Union überführt. Elemente des Prümer Vertrags, den Belgien, Deutschland, Frankreich, Luxemburg, die Niederlande, Österreich und Spanien am 27. Mai 2005 unterzeichnet haben, sind nunmehr Teil des EU-Besitzstands und werden künftig in allen Mitgliedstaaten umgesetzt.

Gleichzeitig hat sich EU-Kommissionsvizepräsident Frattini dafür ausgesprochen, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen nach gemeinsamen Standards erfolgen sollte, um den Schutz dieser Daten zu gewährleisten. Die EU-Kommission bedauert, dass der Rahmenbeschluss noch nicht angenommen worden ist, zumal der diesbezügliche Vorschlag der EU-Kommission bereits im Jahr 2005 vorgelegt wurde und lediglich eine minimale Angleichung der Datenschutzgrundsätze vorsieht.

 

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bobby proved