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Arbeit und Soziales/Antwort

Grundlegende Kenntnisse der deutschen Sprache für Au-pairs

Seit Mitte 2003 sind grundlegende Kenntnisse der deutschen Sprache für Au-pairs verpflichtend. Das berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (16/5508) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (16/5299). Um Au-pair Aufenthalte zu fördern, setze sich Deutschland für die Förderung von Mobilität unter Jugendlichen und die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf ein.

Im Rahmen der Anwort führt die Bundesregierung auch Gründe auf, die gegen die Ratifizierung des Übereinkommen des Europarates über die Au-pair-Beschäftigung sprechen.

Die Voraussetzungen für die Gewährung einer Au-Pair-Tätigkeit fasst die Bundesregierung wie folgt zusammen:

 

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