Arbeit und Soziales/Antwort
Grundlegende Kenntnisse der deutschen Sprache für Au-pairs
Seit Mitte 2003 sind grundlegende Kenntnisse der deutschen Sprache für Au-pairs verpflichtend. Das berichtet die Bundesregierung
in ihrer Antwort (16/5508) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (16/5299). Um Au-pair Aufenthalte zu fördern, setze sich
Deutschland für die Förderung von Mobilität unter Jugendlichen und die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf ein.
Im Rahmen der Anwort führt die Bundesregierung auch Gründe auf, die gegen die Ratifizierung des Übereinkommen des Europarates
über die Au-pair-Beschäftigung sprechen.
Die Voraussetzungen für die Gewährung einer Au-Pair-Tätigkeit fasst die Bundesregierung wie folgt zusammen:
- Mindestalter bei Beginn der Beschäftigung grundsätzlich 18 Jahre, bei Staatsangehörigen anderer EU-/EWR-Staaten und der Schweiz 17 Jahre; Minderjährige benötigen eine schriftliche Einverständniserklärung ihrer gesetzlichen Vertreter,
- Integration in die Gastfamilie,
- Mitwirkung insbesondere bei leichten Hausarbeiten und bei der Kinderbetreuung einschließlich Babysitting (insgesamt grundsätzlich nicht mehr als 6 Stunden täglich und 30 Stunden wöchentlich),
- Gewährung von mindestens einem freien Tag pro Woche (der mindestens einmal monatlich auf einen Sonntag fällt) und von mindestens vier freien Abenden pro Woche,
- Freistellung für Sprachkurse, Religionsausübung, kulturelle Veranstaltungen und Exkursionen,
- bezahlter Erholungsurlaub von 4 Wochen (bei kürzerer Tätigkeit als einem Jahr:
- 2 Werktage pro vollem Monat),
- Versicherung durch die Gastfamilie für den Fall der Krankheit, Schwangerschaft und Geburt sowie eines Unfalls,
- Zahlung eines bestimmten Betrages als Taschengeld unabhängig von der Dauer der Hausarbeitszeit (zur Zeit 260 Euro monatlich),
- angemessene Unterkunft (grundsätzlich eigenes Zimmer in der Familienwohnung) und Verpflegung durch die Gastfamilie,
- Abschluss eines schriftlichen Vertrages über die gegenseitigen Rechte und Pflichten.
Dies könnte Sie interessieren:
Quelle: