Sie befinden sich hier: Startseite -> Sachstand 15.06.2007
398 Abgeordnete stimmten für den Gesetzentwurf der Regierung (16/5065), der auf fast 500 Seiten insgesamt elf EU-Richtlinien in deutsches Recht umsetzt. 170 stimmten dagegen, fünf enthielten sich. Zu den Änderungen gehören Regelungen über die Familienzusammenführung, zum Daueraufenthalt, zur Aufnahme von Asylbewerbern und zu Zulassungsverfahren für ausländische Forscher.
So sollen nach einer "Altfallregelung" Ausländer, die vorläufig geduldet werden, das Bleiberecht verlieren, wenn sie bis 2009 keinen Arbeitsplatz finden und damit für sich selbst sorgen können. Daher ist für sie ein "uneingeschränkter Zugang" zum Arbeitsmarkt vorgesehen, aber keine höheren Sozialleistungen. Finden sie bis 2009 Arbeit, können sie eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis bekommen.
Der Nachzug von Ehepartnern soll nach dem Gesetzentwurf nur dann erlaubt sein, wenn die Partner mindestens 18 Jahre alt sind und sich "zumindest auf einfache Art" in deutscher Sprache verständigen können. Damit sollen Zwangsverheiratungen verhindert werden. Außerdem werden verpflichtende Integrationskurse eingeführt. Ausländer seien "gefordert, eigene Anstrengungen zu ihrer Integration zu leisten" und die Werteordnung des Grundgesetzes "verbindlich anzuerkennen". Ausländern, die sich den Integrationskursen verweigern, sollen die Sozialleistungen gekürzt werden. Bei der Visavergabe sollen Ausländer- und Sicherheitsbehörden künftig enger zusammenarbeiten. Der Bundesrat muss dem Gesetzentwurf noch zustimmen.
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Quelle:
www.bundestag.de, 14.06.2007
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