Sie befinden sich hier: Startseite -> Sachstand 13.06.2007
Nach mehrstündiger Debatte und zum Teil heftiger Diskussion hat der Innenausschuss am Mittwochvormittag dem Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein neues Asyl- und Ausländerrecht (16/5065) zugestimmt.
Wirklich zufrieden mit dieser Verabschiedung war dabei nur die Union - während die Oppositionsfraktionen dem Entwurf geschlossen die Zustimmung verweigerten, stimmte die SPD zwar zu, betonte aber mehrfach, sie sehe darin einen "schmerzhaften Kompromiss". Man habe in den Verhandlungen mit dem Koalitionspartner nicht mehr erreichen können: "Was nicht geht, geht nicht." Diese Haltung der Sozialdemokraten war Anlass heftiger Kritik der Opposition: "Unerträglich" nannte die Fraktion der Bündnisgrünen die Einlassungen der SPD, die Linke forderte die Sozialdemokraten auf, mit "dem Gejammere aufzuhören". Der Entwurf, über den der Bundestag am Donnerstag abstimmen wird, soll elf EU-Richtlinien in nationales Recht umsetzen und regelt unter anderem das Bleiberecht, den Ehegattennachzug und die Forderung an die Migranten, sich aktiv zu integrieren, wenn sie die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten wollen.
So sollen langjährig Geduldete ein Aufenthaltsrecht erhalten, wenn sie sich zum Stichtag 1. Juli 2007 seit mindestens acht Jahren (Familien mit Kindern sechs Jahre) in Deutschland aufhalten, selbst für ihren Lebensunterhalt sorgen können, deutsch sprechen und nicht straffällig geworden sind. Wer diese Kriterien nicht erfüllt, kann eine Aufenthaltserlaubnis auf Probe bekommen und hat bis Ende 2009 Zeit, einen Arbeitsplatz zu finden. Zudem dürfen Ehepartner aus Nicht-EU-Staaten künftig nur nachziehen, wenn sie mindestens 18 Jahre alt sind und Deutschkenntnisse nachweisen können. So sollen Zwangsheiraten bekämpft werden. Außerdem ist die Teilnahme an Integrationskursen verpflichtend, wer sich verweigert, muss mit Geldbußen rechnen. Die Opposition sieht in diesen Regelungen gravierende Verschärfungen geltenden Rechts und brachte in der Sitzung des Innenausschusses ihre massive Kritik zu Gehör. Besonders enttäuscht zeigten sich die Abgeordneten von FDP, Linksfraktion und Bündnis 90/Die Grünen darüber, dass die Koalition nur wenig von der Kritik aus der dreitägigen Expertenanhörung übernommen und nur zwei Änderungsanträge mit vorwiegend redaktionellen Nachbesserungen vorgelegt habe. In ihrem Änderungsantrag schließt sich die Koalition unter anderem einem Vorschlag des Bundesrats an, nach dem der Aufenthaltstitel einen nachgezogenen Ehegatten auch nach zwei Jahren rechtmäßig im Bundesgebiet bestehender Ehe nicht zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigen soll, wenn der Ausländer, zu dem der Familiennachzug erfolgt ist, nur über eine befristetes Aufenthaltsrecht verfügt. Der Gesetzentwurf, so die Liberalen, habe "keine vernünftige Struktur", verabsolutiere viele Regelungen ohne die Ermessensmöglichkeiten und sei zudem "nicht praktikabel". Außerdem seien in der Anhörung sowohl handwerkliche Fehler als auch massive grundrechtliche Probleme sichtbar geworden, die jedoch in das Gesetzespaket keinen Eingang gefunden hätten. Die Linke monierte, es sei der Koalition nicht primär um die Umsetzung der EU-Richtlinien gegangen, sie habe vielmehr Verschärfungen durchgesetzt, die zu einer "sozialen Selektionspolitik" geführt hätten. Die Union nehme immer wieder für sich in Anspruch, insbesondere Frauen schützen zu wollen, räume ihnen aber in Sachen Aufenthaltsrecht und Schutz keinerlei Rechte ein. Die SPD habe sich mit ihrer Zustimmung zu vielen Verschärfungen nur eine "billige Altfallregelung eingekauft". Auch die Grünen kritisierten, das Paket werde die Ressentiments gegen Ausländer in Deutschland weiter schüren und verstoße in Teilen sowohl gegen das Grundgesetz als auch gegen EU-Recht. Die Koalition betone nur, was die Ausländer für ihre Integration tun müssten, verschweige aber, dass auch der Staat dabei Pflichten habe. Liberale und Grüne legten insgesamt 28 Änderungsanträge vor, mit denen unter anderen die Regelung gestrichen werden sollte, dass nachziehende Ehegatten bereits in ihrem Heimatland Deutschkenntnisse nachweisen müssen. Außerdem sollte, anders als im Entwurf vorgesehen, eine Härtefallregelung für Ausländer eingeführt werden, die aus Deutschland ausreisen und nicht innerhalb der vorgesehenen 6-Monats-Frist zurückkommen, weil sie - etwa wie im Fall des Türken Murat Kurnaz - Opfer von Umständen wurden, die es ihnen nicht ermöglichen, fristgemäß einzureisen oder einen Antrag auf Verlängerung ihrer Aufenthaltserlaubnis zu stellen. Mit diesen Änderungsanträgen konnten sich die Oppositionsfraktionen ebenso wenig durchsetzen wie mit insgesamt zehn Anträgen, die verschiedene Aspekten des Zuwanderungs- und Bleiberechts zum Thema hatten.
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Quelle:
hib - Heute im Bundestag 161, 13.06.2007
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