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Berlin: (hib/SUK) Irakische Pässe der Serie "S" genügen nach Ansicht der Bundesregierung nicht den Mindestanforderungen, die an Reisedokumente zu stellen sind. Deshalb und aufgrund zahlreicher Missbrauchsfälle mit Pässen dieser Serie habe man die Anerkennung dieser Reisepässe widerrufen. Das teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linken mit. Der Widerruf der Aberkennung sei international kein Alleingang: Auch das Vereinigte Königreich, die Niederlande, Belgien, Luxemburg, die Slowakei, die Tschechische Republik, die Schweiz und Schweden würden diese Pässe nicht mehr anerkennen.
Man habe gesicherte Erkenntnisse darüber, dass in der irakischen Vertretung in Genf irakische Pässe der Serie "S" ohne Vorlage der erforderlichen Unterlagen erworben werden können, zudem seien im Irak durch Diebstahl etwa 12.000 "S"-Pässe abhanden gekommen.
In mehreren deutschen Auslandsvertretungen seien gefälschte Pässe der Serie "S" vorgelegt worden.
Der Widerruf der Anerkennung habe zur Folge, dass diese Pässe nicht mehr der normierten Passpflicht des Aufenthaltsgesetzes genügen. Eine Allgemeinverfügung enthalte jedoch eine umfassende Vertrauensschutzklausel für Inhaber der "S"-Pässe, die sich am 1. April 2007 bereits rechtmäßig in Deutschland aufgehalten haben.
Es stehe, so heißt es weiter, der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach den Bleiberechtsregelungen der Innenministerkonferenz oder nach der geplanten Altfallregelung nicht entgegen, dass die Antragsteller Inhaber von "S"-Pässen sind. Irakische Staatsangehörige mit Reisepässen der Serie "S" seien nur zur Einreise in die Bundesrepublik berechtigt, wenn vor der Einreise eine Ausnahme von der Passpflicht zugelassen wurde. Derzeit besäßen 5.262 irakische Staatsangehörige in Deutschland einen irakischen Reisepass der Serie "S", 32 Personen besäßen Reisedokumente oder Passersatzpapiere dieser Serie. Davon seien insgesamt 2.845 Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis, 337 hätten eine Niederlassungserlaubnis.
Quelle:
www.bundestag.de, 21.05.2007
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