Sie befinden sich hier: Startseite -> Sachstand 21.05.2007

Strafen bei Beschäftigung von illegalen Zuwanderern

Die EU-Kommission ist entschlossen, das Problem der Beschäftigung von illegalen Zuwanderern in der EU anzugehen. Ein entsprechender Richtlinienvorschag sieht vor, dass gegen die betreffenden Arbeitgeber Sanktionen verhängt werden können. Dieser Vorschlag fügt sich ein in den globalen migrationspolitischen Ansatz der EU, der auf die Förderung der legalen Zuwanderung, die Bekämpfung der illegalen Migration und die Zusammenarbeit mit Drittländern abstellt. Außerdem hat die EU-Kommission heute zwei Mittelungen zur externen Dimension der Migration vorgelegt.

"Wir müssen uns unbedingt darüber im Klaren sein, dass eines der wichtigsten Anreize für illegale Zuwanderer aus Drittstaaten die Tatsache ist, dass sie mit sehr großer Wahrscheinlichkeit bei uns Arbeit finden. Doch diese Art von Beschäftigung ist nicht nur rechtswidrig, sondern auch schädlich", sagte Kommissionsvizepräsident Frattini, zuständig für Justiz, Freiheit und Sicherheit. "Die EU muss geschlossen handeln, um dieses Phänomen zu bekämpfen. Dazu muss dafür gesorgt werden, dass Ahndung und Durchsetzung in allen Mitgliedstaaten ähnlich sind. Es gibt nur wenige andere Möglichkeiten, gegen illegale Einwanderung vorzugehen, z.B. die Rückführung der illegalen Zuwanderer, doch dies setzt immer ein Abkommen mit dem betreffenden Land voraus."

Das Phänomen der illegalen Beschäftigung lässt sich zwangsläufig nur schwer beziffern. Neuesten Schätzungen zufolge halten sich zwischen 4,5 und 8 Millionen Menschen illegal in der EU auf. Die von Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung am meisten betroffenen Wirtschaftszweige sind das Baugewerbe, die Landwirtschaft, die Haus-/Reinigungsdienste sowie das Hotel- und Gaststättengewerbe. Die Mitgliedstaaten sehen bereits Sanktionen vor, doch gibt es beträchtliche Unterschiede hinsichtlich der Schwere und der Durchsetzung dieser Sanktionen. Mit diesen Sanktionen konnte bislang nicht erreicht erden, dass die Arbeitgeber das Verbot, illegale Zuwanderer auszubeuten, respektieren. Daher muss dafür gesorgt werden, dass alle Mitgliedstaaten ähnlich vorgehen und ihre Maßnahmen auch tatsächlich durchsetzen.

Die Mitteilung über zirkuläre Migration und Mobilitätspartnerschaften zwischen der Europäischen Union und Drittstaaten macht deutlich, dass die EU bereit ist, eine praktikable und glaubwürdige Alternative zur illegalen Beschäftigung zu bieten.

Die EU-Kommission schlägt vor, mit Drittstaaten, die zur aktiven Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der illegalen Migration bereit sind, Mobilitätspartnerschaften einzurichten. Für die Staatsangehörigen dieser Länder könnte die EU Möglichkeiten der legalen Zuwanderung, z.B. Kurzzeitvisa, anbieten.

Die Mitteilung "Anwendung des Gesamtansatzes zur Migration auf die östlichen und südöstlichen Nachbarregionen der Europäischen Union " enthält Vorschläge zur geographischen Erweiterung des Gesamtansatzes der EU zur Migration, der sich als erfolgreich erwiesen hat, bislang aber nur auf Afrika und das Mittelmeergebiet abstellt. So wird vorgeschlagen, die Türkei, die westlichen Balkanländer und die Partnerländer der Europäischen Nachbarschaftspolitik im Nahen und Mittleren Osten einzubinden.

 

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bobby proved