Sie befinden sich hier: Startseite -> Sachstand 15.05.2007
Die Bundesregierung räumt eine "nennenswerte Zahl" von ausländischen Beschäftigten in Deutschland ein, die zu Unrecht keine Beiträge zur Sozialversicherung zahlen. Dies teilt sie in ihrer Antwort (16/5098) mit. Angaben zur Höhe der entgangenen Beiträge kann die Regierung nach eigenen Angaben jedoch nicht machen. Die Linke hatte bemängelt, dass eine einfache "Entsendebescheinigung" eines EU-Mitgliedstaates ausreiche, um Wanderarbeiter, die von ihren Firmen in die Bundesrepublik geschickt werden, von der Sozialversicherungspflicht in Deutschland zu befreien. Diese Bescheinigung sei leicht zu fälschen, zu lange gültig und nicht überprüfbar. Auch der Bundesgerichtshof habe im letzten Jahr eine Verbesserung des Verfahrens angeregt. Die Regierung erklärt, seit dem 1. April 2006 sei die rechtliche Grundlage geschaffen worden, die Bescheinigungen zu kontrollieren. Außerdem erwartet sie durch künftige elektronische Abwicklung eine bessere Bekämpfung von Missbrauch der so genannten E-101 Bescheinigungen. Ein EU-weites Sozialversicherungsregister sei allerdings nicht geplant. Die mit Abstand meisten entsandten Arbeiter stammen aus Polen, gefolgt von Frankreich und Ungarn.
Dies könnte Sie interessieren:
Quellen:
![]()