Sie befinden sich hier: Startseite -> Sachstand 14.05.2007
Der Bundesrat hat am vergangenen Freitag Stellung zu einem Gesetzentwurf der Bundesregierung genommen, mit dem elf europäische Richtlinien zum Ausländer- und Asylrecht sowie zum Aufenthaltsrecht der Unionsbürger in das deutsche Recht umgesetzt werden. Der Entwurf enthält zudem Änderungen, die auf Grund der Föderalismusreform notwendig geworden sind.
In einer Vielzahl von Prüfbitten und Änderungsvorschlägen zeigt der Bundesrat Verbesserungsmöglichkeiten zu dem Regierungsentwurf auf. Insbesondere die Hürden für den Aufenthalt hochqualifizierter Ausländer müssen nach Ansicht des Bundesrates erheblich gesenkt werden. So fordert der Bundesrat, dass die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte zum Regelfall wird. Die Höhe des für eine Aufenthaltserlaubnis erforderlichen Einkommens müsse abgesenkt werden, um auch kleineren Unternehmen die Beschäftigung von ausländischen Fachkräften zu ermöglichen.
Ein weiteres wichtiges Anliegen des Bundesrates ist die verbesserte Integration von Ausländern. Die Länder fordern unter anderem, dass ein Familiennachzug an den Nachweis ausreichender Kenntnisse der deutschen Sprache gebunden wird.
Um einen Missbrauch des gemeinschaftlichen Freizügigkeitsrechts zum Bezug von Sozialhilfeleistungen zu verhindern, schlägt der Bundesrat Regelungen zur vereinfachten Datenübermittlung vor. Danach haben die zuständigen Stellen die Ausländerbehörden über die Beantragung von Leistungen nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch unverzüglich zu informieren, damit diese eine Entscheidung über die Ausstellung einer Freizügigkeitsbescheinigung bzw. die Aufenthaltskarte treffen können.
In Bezug auf die Änderungen des Staatsangehörigkeitsgesetzes lehnt der Bundesrat die Regelungen des Regierungsentwurfs ab und verweist stattdessen auf die Formulierungen seiner eigenen Gesetzesinitiative vom 9. März 2007 (Drs. 137/07 (Beschluss).
Der Bundesrat bittet die Bundesregierung außerdem um Prüfung, ob über den Gesetzentwurf hinaus ein wirksamer Schutz vor Zwangsverheiratung aufgenommen werden kann. So könnte nach Ansicht der Länder ein Recht auf Wiederkehr für Opfer von Zwangsheirat, auch wenn diese das Erfordernis der Lebensunterhaltssicherung nicht erfüllen, einen Beitrag zum Schutz der Betroffenen sein.
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