Sie befinden sich hier: Startseite -> Sachstand 11.05.2007
Der Bundesrat beschäftigt sich heute auf Tagesordnungspunkt 13 mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union.
Die sieben beteiligten Ausschüsse empfehlen dem Bundesrat eine umfassende Stellungnahme mit über fünfzig Änderungsvorschlägen und Prüfbitten zu fast allen Regelungsbereichen des Entwurfs. Unter anderem soll sich der Bundesrat für einige Verschärfungen im Ausländerrecht aussprechen: Die Ausweisung eines straffälligen Ausländers müsse wegen der Bedrohung der Sicherheitsinteressen der Bundesrepublik bereits bei einer Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mehr als zwei - und nicht wie im Entwurf vorgesehen erst ab drei Jahren - zwingend vorgeschrieben sein. Zur Vermeidung von Scheinehen solle bei einer gescheiterten Ehe die Mindestbestandszeit von zwei auf vier Jahre heraufgesetzt werden, um ein eigenständiges Aufenthaltsrecht des ausländischen Ehegatten zu begründen. Soweit die Einbürgerung durch Täuschung, Drohung oder Bestechung erschlichen wurde, müsse deren Rücknahme gesetzlich geregelt werden. Gefordert wird zudem, eine ausreichende gesetzliche Grundlage für die vorläufige Festnahme von Ausländern zum Zwecke der richterlichen Vorführung für die Anordnung von Sicherungshaft zu schaffen. Die bestehende Rechtslage habe in der Praxis zu Schwierigkeiten geführt.
Ein weiteres wichtiges Anliegen ist die Verbesserung der Integration von Ausländern. Die Ausschüsse fordern, dass ein Familiennachzug an den Nachweis ausreichender Kenntnisse der deutschen Sprache gebunden wird. Sie schlagen zudem vor, an den Aufenthaltstitel aus humanitären Gründen einen Anspruch auf Teilnahme an einem Integrationskurs zu koppeln.
Um den Standort Deutschland für hochqualifizierte oder selbständige Ausländer attraktiver zu machen, muss nach Auffassung der Ausschüsse das Aufenthaltsgesetz fortentwickelt werden. Die finanziellen Hürden für eine Niederlassungserlaubnis müssten herabgesetzt werden, um auch kleineren Unternehmen die Beschäftigung von hochqualifizierten Ausländern zu ermöglichen. In Zukunft sollen Hochqualifizierte regelmäßig einen Anspruch auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis haben.
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