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Ausländer, die mit einem Touristik-, Studien- oder Geschäftsvisum oder mit einem zu Familienbesuchen ausgestellten Visum nach Deutschland gekommen sind, reisen in den meisten Fällen auch wieder aus. Die Bundesregierung teilt in ihrer Antwort (16/4798) auf eine Kleine Anfrage mit, ihr lägen insofern keine Erkenntnisse über eine problematische Entwicklung vor. Eine Aussage darüber, in wie vielen Fällen der illegale Aufenthalt eines Ausländers auf den Missbrauch eines erteilten Visums zurückzuführen sei, sei nicht möglich. Eine entsprechende statistische Erfassung finde nicht statt. Die meisten Einreiseverweigerungen habe es im vergangenen Jahr gegen Personen aus Serbien und Montenegro (4.676) gegeben. Es folgten die Türkei (2.148) und Mazedonien (1.576).
Aus der Antwort der Bundesregierung ergeben sich auch die Anzahl der Visaanträge und die Visaablehnungen in den Jahren 1998 bis 2006, sowie weitere Zahlen über Zurückschiebungen und Zurückweisungen.
Ferner teilt die Bundesregierung mit, dass sie grundsätzlich den Verordnungsvorschlag der Europäischen Kommission für einen "Visakodex" der Gemeinschaft begrüßt. Das damit verfolgte Reformvorhaben werde als erforderlich betrachtet, da aufgrund der dynamischen Entwicklung des gemeinschaftlichen Visumrechts seit Übernahme des Schengen-Besitzstandes in die Europäische Union eine erhebliche Unübersichtlichkeit entstanden ist; dem Visakodex kommt hier eine wichtige Konsolidierungsfunktion zu. Der Verordnungsentwurf werde derzeit im Detail in den Ratsgremien beraten.
Quellen:
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