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Bundesinnenminister Dr. Schäuble:

Reform des Zuwanderungsrechts fördert Integration in unserem Land

Das Bundeskabinett hat die Reform des Zuwanderungsgesetzes beschlossen, mit dem unter anderem aufenthalts- und asylrechtliche Richtlinien der Europäischen Union in nationales Recht umgesetzt werden sollen. Darüber hinaus beinhaltet der Gesetzentwurf eine integrationsorientierte Anpassung des Ehegattennachzugs, mit der ein Mindestalter gefordert sowie der Nachweis einfacher Sprachkenntnisse vor der Einreise eingeführt werden. Zudem wird mit sicherheitsrelevanten Regelungen auf die versuchten "Kofferbombenanschläge" vom Juli 2006 reagiert. In den über 400 Seiten starken Gesetzentwurf sind Empfehlungen des Evaluationsberichtes zum Zuwanderungsgesetz eingeflossen. Bereits aufgenommen sind auch Vorschläge der Innenministerkonferenz zur Vereinheitlichung der Regelungen beim Einbürgerungsverfahren. Für geduldete Ausländer mit einem Aufenthalt von acht bzw. sechs Jahren wird eine gesetzliche Altfallregelung in Form einer einmaligen Stichtagsregelung geschaffen, die die von der Innenministerkonferenz beschlossene Bleiberechtsregelung ergänzt.

Zu dem Beschluss des Bundeskabinetts erklärte Bundesinnenminister Dr. Schäuble:

"Mit dem Kabinettsbeschluss wird ein entscheidender Schritt für eine zukunftsweisende Reform des Zuwanderungsrechts eingeleitet. Das Zuwanderungsgesetz vom 1. Januar 2005 wird in wesentlichen Bereichen nach integrations- und sicherheitspolitischen Erkenntnissen überarbeitet. Damit wird das friedliche Zusammenleben in unserem Land gestärkt, denn es ist ein Gesetz zur Förderung von Integration.

Entsprechend den EU-Richtlinien setzen wir ein Ehegattennachzugsalter fest, das die Volljährigkeit der Ehepartner zum Grundsatz erhebt und damit ein wirkungsvolles Instrument gegen Zwangsehen darstellt. Beim Familiennachzug werden zukünftig generell einfache Deutschkenntnisse als Voraussetzung verlangt. Damit wird die Integration gefördert, denn wer die Sprache des neuen Heimatlandes erlernen und anwenden will, leistet einen wertvollen Beitrag zur Integration.

Mit der Garantie eines vorübergehenden Aufenthaltsrechts für Opfer des Menschenhandels zur Mitwirkung im Strafverfahren und der Schaffung eines besonderen Aufenthaltstitels für Forscher und Mobilitätsregeln für in einem anderen Mitgliedstaat zugelassene Studenten werden weitere Angebote im Aufenthaltsgesetz geschaffen.

Eine besondere Bedeutung, nicht zuletzt bei den Verhandlungen von Bund und Ländern, hat die gesetzliche Altfallregelung in den neu geschaffenen Paragraphen 104a und b. Nach dem Grundsatz, dass arbeiten soll, wer dazu in der Lage ist, und dass jeder sich und seine Familie nach besten Kräften möglichst selbst versorgen soll, wurde eine Bleiberechtsregelung gefunden, wonach den Betreffenden ihre Aufenthaltserlaubnis auf Probe nur dann verlängert wird, wenn sie den Lebensunterhalt durch eigene Arbeit bestreiten können. Die Zusammenarbeit mit dem Bundesminister für Arbeit und Soziales hat hier erfolgreich die Voraussetzung geschaffen, dass eine Mehrbelastung für die sozialen Bedarfsträger vermieden wird.

Nach der gründlichen Beratung mit zahlreichen Experten und Praktikern, der politischen Abstimmung in der Koalition und der umfassenden Beteiligung der Länder steht einem zügigen parlamentarischen Verfahren in Bundestag und Bundesrat nichts im Wege"

 

 

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