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Reform der Führungsaufsicht mit den Stimmen der Koalition beschlossen

Rechtsausschuss

Berlin: (hib/BOB) Der Rechtsausschuss hat am Dienstagmittag eine Reform der Führungsaufsicht mit den Stimmen der Regierungskoalition aus CDU/CSU und SPD beschlossen.

Diese Aufsicht gibt Straftätern mit ungünstiger Sozialprognose und Schwerkriminellen nach der Verbüßung ihrer Haft oder dem Ende ihrer Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus eine Lebenshilfe für den Übergang in die Freiheit.

Der Gesetzentwurf soll am 22. Januar vom Bundestag verabschiedet werden.

Die SPD merkte an, zukünftig hätte man bei Straftätern ein Instrumentarium an der Hand, sie besser begleiten und notfalls kontrollieren zu können.

Die Bundesregierung änderte aufgrund der Sachverständigenanhörung die Offenbarungspflicht für Therapeuten (Ärzte oder Psychiater) geringfügig. Statt "nur zu Zwecken der Gefahrenabwehr", den die Regierung selbst als zu weitgehend bezeichnete, ist jetzt nur noch von den "dort genannten Zwecken" die Rede, etwa wenn es um die "Abwehr einer erheblichen gegenwärtigen Gefahr" für das Leben oder die sexuelle Selbstbestimmung Dritter geht.

Die Liberalen wollten noch weiter gehen. Sie wiesen darauf hin, es müsse auch weiterhin Raum bleiben für ein vertrauensvolles Verhältnis zwischen dem Patienten und dem Therapeuten. Ihr Antrag scheiterte jedoch ebenso wie mehrere Änderungsvorschläge der Grünen an der Koalitionsmehrheit.

Die Grünen hatten vorher die in dem Gesetzentwurf enthaltenen Vorschriften zur Sicherheitsverwahrung heftig kritisiert. Sie wiesen darauf hin, dass diese "in einem unglaublichen Ausmaß" erweitert würden. Dies bedeute auch, dass Verfassungsrecht verletzt werde.

Die Koalition wies ihrerseits darauf hin, dass Eile geboten sei. Ein Brandenburger Straftäter, der seine Haft verbüßt hatte, sei schon mangels Regelungen zur Sicherungsverwahrung in den neuen Ländern entlassen worden. Entlassungen - auch von Sexualstraftätern - stünden demnächst wieder an.

In dem Gesetz ist eine Regelung enthalten, dass es auch vor August 1995 möglich ist, gefährliche Straftäter in Sicherungsverwahrung zu nehmen, wenn dies erforderlich ist. Der Einigungsvertrag hatte dies ausgeschlossen.

 

Quelle: Externer Verweis www.bundestag.de, 20.03.2007

 

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