Sie befinden sich hier: Startseite -> Sachstand 12.03.2007

Bundesrat Pressemitteilung 27 / 2007

Bessere Integration vor Einbürgerung

Der Bundesrat hat heute einen Gesetzentwurf beim Deutschen Bundestag eingebracht, um die Voraussetzungen und den Vollzug der Einbürgerung zu verbessern. Zukünftig sollen nur solche Personen die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten, die die deutsche Sprache hinreichend beherrschen. Bewerber müssen nachweisen, dass sie über staatsbürgerliches Grundwissen verfügen, Grundsätze und Werte der deutschen Verfassungsordnung kennen und bislang rechtstreu in Deutschland gelebt haben. Ausdrücklich abgelehnt werden können Personen, deren Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung nicht glaubwürdig ist. Dagegen kann bei Bewerbern, die besondere Integrationsanstrengungen unternommen haben, die Mindestaufenthaltsdauer verkürzt werden. Der Entwurf enthält auch Vorschläge dazu, wie der Vollzug der Einbürgerung so gestaltet werden kann, dass er seiner konstitutiven Bedeutung gerecht wird. So ist zum Beispiel ein feierlicher Rahmen bei Überreichung der Urkunde und die Ablegung eines Eides oder feierlichen Bekenntnisses vorgesehen.

In der Entwurfsbegründung betont der Bundesrat, es dürften nur Ausländer eingebürgert werden, die in die deutsche Gesellschaft integriert sind und die grundgesetzliche Werteordnung als verbindliche Grundlage für das Leben in Deutschland anerkennen. Dazu gehörten die Bejahung der Demokratie ebenso wie die Glaubens- und Religionsfreiheit, die Meinungs- und Pressefreiheit und die Gleichstellung von Mann und Frau. Das geltende Recht stelle diese Voraussetzungen noch nicht hinreichend sicher, müsse daher ergänzt und präzisiert werden. Bestehende Regelungslücken hätten zu Unterschieden in der Einbürgerungspraxis der Länder geführt. Die vorgeschlagenen Neuregelungen sollen daher auch zu einer Vereinheitlichung beitragen.

Der Gesetzentwurf beruht auf einer Initiative von neun Ländern. Er wird zunächst der Bundesregierung zugeleitet, die sich innerhalb von sechs Wochen dazu äußern kann. Anschließend befasst sich der Deutsche Bundestag mit dem Vorschlag des Bundesrates.

 

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